Erding:Privatvermögen kleingerechnet

10.000 Euro Strafe: Ein Nebenerwerbslandwirt ist vom Verwaltungsgericht Erding zu einer Geldbuße wegen Subventionsbetrugs verurteilt worden. Der Angeklagte hatte 2008 rund 300.000 Euro seines Privatvermögens verschwiegen - und unrechtmäßig Zuschüsse kassiert.

Florian Tempel

Im Nebenerwerb Landwirtschaft zu betreiben, mag sich kaum lohnen. Allerdings eröffnet es die interessante Möglichkeit, von Subventionen zu profitieren. Ein 56 Jahre alter Nebenerwerbslandwirt - im Hauptberuf Verwaltungsangestellter mit einem Verdienst von rund 3.200 Euro netto im Monat -, der sich die schöne Gelegenheit auf einen satten Zuschuss in Höhe von 6700 Euro für den Einbau einer neuen Heizungsanlage nicht entgehen lassen wollte, hätte das besser bleiben lassen. Er musste sich wegen Subventionsbetrugs vor dem Amtsgericht Erding verantworten, entging zwar einer Verurteilung - jedoch nur gegen Zahlung von 10.000 Euro Geldbuße an die Staatskasse.

Als 2008 die Heizölpreise in die Höhe schossen, entschloss sich der Angeklagte, bei sich eine Hackschnitzelheizung einbauen zu lassen. Um die "Betriebsleiterwohnung" - dort wohnt er selbst -, den Altenteil seiner Mutter sowie zwei vermietete Wohnungen langfristig günstiger zu wärmen. Als Landwirt hatte er dafür grundsätzlich Anspruch auf staatliche Förderung. Die Voraussetzungen auf eine Subvention sind zudem großzügig. Wenn er ein Privatvermögen von nicht mehr als 400.000 Euro gehabt hätte, hätte er ordnungsgemäß die 6.700 Euro für seine gut 40.000 Euro teure neue Heizung erhalten.

Dem Angeklagte gelang beim Ausfüllen des Antragsformulars fast eine Punktlandung: Er gab ein Privatvermögen aus Immobilien- und Barbesitz von 382.500 Euro an. Danach lief zunächst alles reibungslos und der Mann erhielt seine Heizungssubvention überwiesen. Doch dann kam eine Nachprüfung. Die Kontrolleure fanden einen deutlich größeren und wertvolleren Immobilienbesitz und zwei zuvor nicht angegebene Konten. Nach einer Neuberechnung hatte der Angeklagte ein Privatvermögen von fast 700.000 Euro. Die Heizungssubvention wurde ihm gestrichen und zurückgefordert. Bei seinem privaten Grundbesitz hatte der Angeklagte 1.800 Quadratmeter Garten nicht angegeben. Das entschuldigte er damit, dass der Garten ja irgendwie zum Altenteil gehöre und somit nicht wirklich ihm. Und ein gut gefülltes Konto mit 35.000 Euro gehöre auch nicht wirklich ihm persönlich, sondern zu seinem Betrieb. Er habe bei der Angabe seines Vermögens - ganz ehrlich - nur "nach besten Wissen und Gewissen gehandelt". Das Angebot des Gerichts, für 10.000 Euro Geldbuße einer formalen Verurteilung zu entgehen, akzeptierte er schließlich aber doch.

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