Erding:Privatkrieg am Gartenzaun

Ein Nachbarschaftsstreit zermürbt die Beteiligten in einer Reihenhaussiedlung. Doch der Beschuldigte bestreitet vor Gericht alle Vorwürfe und stellt sich als Opfer dar

Thomas Daller

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Einem jungen Mann ist ein furchtbarer Fehler passiert. Er hat alles gestanden.

(Foto: dpa)

Der Traum vom Haus im Grünen hat sich erfüllt. Doch eines Tages ziehen nebenan neue Nachbarn ein und machen einem das Leben zur Hölle. In einer Reihenhaussiedlung im Süden des Landkreises ist die Sache mittlerweile so eskaliert, dass ein Ehepaar ihr Haus verkaufen und nur noch wegziehen will, obwohl sie in diesem Ort aufgewachsen und verwurzelt sind. Vor Gericht wurde in dieser Woche aktuell ein Fall von Beleidigung verhandelt. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs.

Der Angeklagte ist 39 Jahre alt, arbeitslos, und lebt vom Einkommen seiner Frau. Am 11. August vergangenen Jahres fand die Nachbarin auf ihrer Seite der hölzernen Zaunwand eine große Menge Schneckenkorn. Sie ging davon aus, dass es der Nachbar ausgestreut habe, um ihre Katzen zu vergiften. Sie beschwerte sich bei dessen Frau, die daraufhin gesagt haben soll, sie verstehe auch nicht, warum er immer Ärger mache. Kurz nach Mittag soll der beschuldigte Nachbar dann mit Fäusten mehrmals gegen die Zaunwand gedroschen und "die blöden Idioten da drüben" gebrüllt haben. Dafür gab es Zeugen: Eine weitere Nachbarin hatte das Fenster offen stehen und noch eine kam gerade vorbei, als sie mit ihrem Hund spazieren ging.

Den Angeklagten focht das nicht an. Das sei eine Lüge, das habe er nicht gesagt. Er selbst sei vielmehr als "Schwein" und "Arschloch" beleidigt worden. Außerdem habe er nicht mit Fäusten gegen den Holzzaun geschlagen, sondern nur einen Ball "angetippt", der dann gegen den Zaun gehüpft sei. Die Anzeige sei vielmehr Teil eines "Privatkriegs", den die Nachbarin gegen ihn führe. Die Zeugenaussagen der weiteren Nachbarinnen seien abgesprochen, weil sie sich gegen ihn verbündet hätten. Gegen ihn laufe eine regelrechte Kampagne, sagte der Angeklagte und legte Richter Priller eine Liste mit Anzeigen vor, die gegen ihn erstattet worden seien.

Er suggerierte damit, dass all diese Anzeigen von der Klägerin stammen würden, was aber nicht der Fall ist. Vielmehr liegt er wohl mit vielen Menschen aus seinem Umfeld im Clinch. Volkmar von Pechstaedt, der Rechtsanwalt des Angeklagten, versuchte die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen in Zweifel zu ziehen und machte dabei auch vor Unverschämtheiten nicht halt. Die Zeugin, die die Beleidigung vom offenen Fenster aus gehört hatte, blaffte er an: "Hatten Sie nichts Besseres vor? Das geht Sie doch nichts an. Hatten Sie nichts zu waschen oder zu bügeln?" Und der Klägerin unterstellte er wegen eines Bezugsfehlers im Polizeiprotokoll, sie führe wohl eine Lebensgemeinschaft mit einer anderen Frau. Für die Zuhörer war es zum Fremdschämen.

Die 47-jährige Klägerin betonte, der Angeklagte habe sie schon sehr oft beleidigt, sich die Hose heruntergezogen und ihr den nackten Hintern gezeigt und er höre damit einfach nicht auf. In der Regel aber nur, wenn niemand dabei sei. Diesmal habe es jedoch Zeugen gegeben, und deswegen habe sie es zur Anzeige gebracht: "Ich kann das nicht mehr aushalten." Wenn sie ein anderes bezahlbares Haus im Landkreis Erding finden könnte, würde sie wegziehen.

Der Angeklagte war für Richter Priller kein Unbekannter: "Bei Ihnen ist so viel im Unreinen mit Ihrer Nachbarschaft, dass es Sinn macht, diesen Vorfall rauszupicken, damit Sie endlich Ordnung schaffen. Es wäre eigentlich Ihrer würdig gewesen, ein Geständnis abzulegen und Ihr Motiv darzulegen." Er verurteilte ihn zu 30 Tagesätzen von je 20 Euro und empfahl ihm, einen Mediator hinzuzuziehen: "Er könnte Ihnen Lösungsstrategien aufzeigen."

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