Süddeutsche Zeitung

Erding:Polizei muss Zeugen zwangsweise vorführen

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Weil ein Afghane erneut nicht kommt, wird ein dritter Verhandlungstag wegen gefährlicher Körperverletzung am Amtsgericht notwendig

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Sein erstes unentschuldigtes Fehlen hatte der Zeuge noch glaubhaft mit einer Erkrankung erklären können - was dem Afghanen ein Ordnungsgeld von 300 Euro ersparte. Als der Mann aber jetzt auch bei der Fortsetzung der Verhandlung nicht erschien, reichte es Amtsrichter Andreas Wassermann: "Selber schuld", sagt Wassermann und ordnete an, dass die Altöttinger Polizei den Mann am Morgen des 3. Novembers in seiner Wohnung in Burgkirchen verhaften und zwangsweise zur Verhandlung am selben Tag um 12.30 Uhr im Amtsgericht Erding vorführen soll - als Zeuge.

Zeugen hatte es bisher schon etliche gegeben, da es gleich mehrere Geschädigte und vermeidliche Täter sowie Polizeibeamte gibt, die am 22. September 2019 gegen 1.45 Uhr in der Flüchtlingsunterkunft in der Taufkirchener Straße in Erding im Einsatz waren. Der 24-jährige Angeklagte aus Eritrea soll bei einem Streit im Asylbewerberheim einen anderen Flüchtling aus Afghanistan mit einer geworfenen Bierflasche verletzt haben, was den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen würde. Bei der Tat soll er aber nicht alleine gewesen sein, sondern es sollen sich mehrere Personen beteiligt haben. Beim Eintreffen der Polizei gab es jedenfalls vier verletzte Afghanen. Auch nach sieben Zeugen - davon vier Polizisten - blieb am ersten Verhandlungstag offen, ob und inwieweit der Angeklagte involviert war damals.

Schon am ersten Verhandlungstag war bald klar, dass es so schnell kein Urteil geben wird. Die als Zeugen auftretenden Polizeibeamten sagten an beiden Verhandlungstagen unisono, dass die Situation vor Ort eher "unübersichtlich" gewesen sei. Nach der Befragung aller an dem Vorfall bekannten Personen hätten sich zwei Versionen des Geschehens in der Nacht ergeben: ein eritreische und eine afghanische. Die vor Ort angetroffenen verletzten Afghanen sagten, die Eritreer hätte im Gang des Hauses gefeiert. Als einer von ihnen sie aufgefordert habe, doch bitte in einem Zimmer weiter zu feiern, weil andere Leute am nächsten Tag arbeiten müssten, seien von den Eritreer leere Bierflaschen geworfen worden. Wie viele Bierflaschen dann tatsächlich flogen, blieb offen. Je nach Zeuge war von "mindestens vier" (anhand der Scherbenzahl geschätzt) und "sehr vielen" die Rede. Offen blieb auch, welche Rolle der Angeklagte bei allem spielte. Keiner der drei Zeugen hatte tatsächlich selber gesehen, dass der 24-Jährige eine Flasche geworfen hatte. Nur einer der vier Afghanen hatte bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass er gesehen habe, dass der Angeklagte eine Flasche tatsächlich auch geworfen hatte - doch ausgerechnet der blieb erneut der Verhandlung fern.

Nach Meinung der Verteidigerin des Angeklagten, könnte er auch beim nächsten Mal fernbleiben, da sie sich keine neuen Erkenntnisse verspricht, zumal die geworfene Flasche auch nur die Tür getroffen habe. Die Staatsanwältin sah dies aber anders. Der Zeuge könne bestätigen, dass der 24-Jährige geworfen habe, was die Vorwürfe gegen ihn erhärte. Und somit sei eine Vorladung als Zeuge notwendig.

Neben zwei Polizeibeamten waren am zweiten Verhandlungstag auch zwei Eritreer als Zeuge geladen. Beide hatten bereits einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft erhalten. Da ihre Verfahren damit noch nicht abgeschlossen sind - beide stehen demnächst vor Gericht -, machten beide von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch. Gegen jeden war eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt worden. Dagegen haben beide Einspruch eingelegt.

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Quelle:
SZ vom 22.10.2020
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