Inzwischen sind zweieinhalb Jahre vergangen, seitdem das Veterinäramt versuchte, den Kläger dazu zu bringen, seine drei Pferdekoppeln nordöstlich von Erding so zu umzäunen, dass die Tiere nicht ausbrechen können. So berichtet es einer der Richter des Münchner Verwaltungsgerichts während der Verhandlung aus der Verfahrensakte. Dass es sich dabei nicht um behördliche Schikane handelt, lässt sich aus den weiteren Schilderungen ablesen. So seien in der Vergangenheit mehrfach Pferde entlaufen und eines tot auf der Straße aufgefunden worden. Das habe der Kläger „kleingeredet“, so der Vorwurf des Richters. Hinzu komme, dass er der Aufforderung des Landratsamts, die Tiere ausreichend zu füttern und einen Unterstand für sie zu bauen, nicht nachgekommen sei.
Der Unterstand sei wichtig, um die Pferde vor Hitze, Kälte, Wind und Niederschlag zu schützen, ergänzen die Vertreter des Landratsamts. „Wir wollen ihm nichts verbauen, er soll die Koppeln nutzen können“, betont einer der beiden. Dazu müsste der Pferdehalter jedoch für Futter und dafür sorgen, dass die Qualität des Tränkwassers verbessert werde. Vor allem aber müsste er den Zaun um die Koppeln ordnungsgemäß bespannen und unter Strom setzen. All dies sollte ihm als Pferdewirtschaftsmeister auch ohne behördliches Einschreiten bewusst sein, sind sich die Behördenvertreter sicher. Zumal der Kläger nach eigener Darstellung Galopppferde züchtet, merkt der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff mit Blick auf die Verfahrensakte an.
Die Vertreter des Veterinäramts sind skeptisch: Dafür sei eine Zuchterlaubnis erforderlich, die ihm das Erdinger Landratsamt jedenfalls nicht erteilt habe. Gegen Zucht spreche auch die „inhomogene“ Zusammensetzung der zwischen drei und acht Jahre alten Pferde, die man bei Kontrollen angetroffen habe. Neben „adulten“ Tieren hätten sich auch Stuten mit Fohlen in den Koppeln befunden.
Um den Anordnungen Nachdruck zu verleihen, hat das Landratsamt mehrfach Zwangsgelder angedroht und zum Teil auch verhängt. Vor allem aber hat die Kreisbehörde für eine der Koppeln die Nutzung untersagt und verfügt: Sollten dort Pferde angetroffen werden, werde man sie fortnehmen und so lange auf Kosten des Klägers anderweitig unterbringen, bis die angeordneten Maßnahmen umgesetzt seien.
Trotz der Drohungen habe man „immer die gleiche Sachlage“ vorgefunden, zuletzt bei einem Besuch vor zwei Wochen, erklären die Landratsamtsvertreter. Vollzogen habe man die vorläufige Wegnahme bisher nur deshalb nicht, weil in letzter Zeit kein Ausbruch der Tiere mehr gemeldet worden und der Sommer nicht so heiß gewesen sei, dass die Pferde hätten leiden müssen. Bis zum Winter werde man aber wohl tätig werden. Der Kläger äußert sich zu den Vorwürfen nicht: Er ist nämlich nicht zur Verhandlung erschienen. Anders als in einem Zivilverfahren wird im Verwaltungsprozess auch dann verhandelt, wenn eine Partei nicht erscheint.
Das Gericht wird die Klage wohl abweisen
Das Gericht urteilt nicht sofort: Die Entscheidung werde den Parteien zugestellt, kündigt Richter Wolff an. Gleichzeitig lässt er keinen Zweifel daran, dass die Verwaltungskammer den Eilantrag des Pferdehalters auf Aussetzung der Nutzungsuntersagung ablehnen und seine Klagen abweisen wird. Und zwar schon deshalb, weil der Kläger die Einschätzung des Veterinäramts nur durch ein gegenläufiges veterinärärztliches Gutachten hätte entkräften können, erklärt Wolff. Die Vorwürfe lediglich zu bestreiten, reiche nicht.
Dass der Pferdehalter zur Verhandlung nicht erschienen ist, hat sich auf den Ausgang des Prozesses wohl nicht ausgewirkt. Allerdings hätte er dann mitbekommen, dass das Landratsamt einen Folgebescheid über die endgültige Wegnahme der Pferde erwägt, sollte er das fällige Zwangsgeld von 4800 Euro nicht bezahlen und sich weiterhin unkooperativ verhalten.

