ParkgebührenÄrger um private Strafzettel in Erding West

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Klare Ansage mit viel Kleingedrucktem: Dieser privat bewirtschaftete Parkraum im Gewerbegebiet  Erding-West sorgt gerade für Ärger.
Klare Ansage mit viel Kleingedrucktem: Dieser privat bewirtschaftete Parkraum im Gewerbegebiet  Erding-West sorgt gerade für Ärger. Regina Bluhme
  • Kunden beschweren sich über private Parkraumkontrolle in Erding West, wo bereits kleine Zeitüberschreitungen 54 Euro Vertragsstrafe kosten.
  • Oberbürgermeister Max Gotz kritisiert die Höchstparkdauer von 120 Minuten als zu kurz für die verschiedenen Geschäfte im Gewerbegebiet.
  • Das Unternehmen begründet die Maßnahme mit Dauerparkern und Verschmutzung, will aber eine praktikable Lösung mit der Stadt finden.
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Kunden beschweren sich über eine private Parkraumkontrolle in Erding. Schon kleine Zeitüberschreitungen können teuer werden. Sind zwei Stunden Höchstparkdauer zu knapp bemessen?

Von Regina Bluhme, Erding

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Nur ganz knapp über der erlaubten Parkzeit – und schon sind 54 Euro fällig. So ist es bereits mehreren Kunden auf einem privat überwachten Parkplatz im Gewerbegebiet Erding West ergangen. Es sind nicht wenige, die ihrem Ärger Luft machen und sich erbost im Rathaus melden. Die Sache ist offensichtlich so brenzlig, dass die Stadt kürzlich mit einer eigenen Stellungnahme an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Darin kritisiert Oberbürgermeister Max Gotz (CSU) heftig die private Parkordnung. Wobei das städtische Ordnungsamt selbst immer wieder mal Kritik einstecken muss für seine Parkraumüberwachung, die von manchen als – sagen wir mal so – äußerst strikt wahrgenommen wird. Jedenfalls verweist Gotz gleich zu Beginn der Erklärung darauf, dass die Stadt mit der gescholtenen Parkregelung in Erding West nichts zu tun hat: Es handle sich dabei um private Stellflächen, die durch die Grundstückseigentümerin, die Projekt Erding II Grundstücks GmbH & Co. KG, überwacht werde.

Es geht um den Bereich, in dem anderem die Bäckerei Ihle, McDonald's, ein Hotel, einige Einzelhändler und eine Tankstelle ansässig sind. Dort gilt inzwischen eine zulässige Höchstparkdauer von 120 Minuten (beziehungsweise 45 Minuten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten), bei deren Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 54 Euro erhoben wird. So steht es auf mehreren Schildern, die rund um die Parkplätze verteilt sind. Auf diesen steht auch die Information, dass die Parkzeiten mithilfe eines Kamerasystems kontrolliert werden.

Seit der Einführung dieser Parkraumüberwachung erreichten die Stadtverwaltung „nahezu täglich Beschwerden, Nachfragen sowie Änderungsforderungen“, betont Oberbürgermeister Max Gotz. Die Stadt sei „weder dafür verantwortlich noch vorab informiert worden“, fügt er hinzu. Er schließe sich der Kritik zahlreicher Betroffener an, die „die erhebliche Abweichung der geforderten Vertragsstrafe vom bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog“ kritisierten, sowie die Praxis, bereits bei geringfügigen Überschreitungen der Höchstparkdauer unmittelbar eine Vertragsstrafe zu erheben.

Mitarbeitende des Erdinger Ordnungsdiensts verteilten im März 2025 Rosen vor einem Stand. Dort informierten sie die Passanten, dass ihre Aufgaben weitaus mehr umfassen als Strafzettel zu verteilen.
Mitarbeitende des Erdinger Ordnungsdiensts verteilten im März 2025 Rosen vor einem Stand. Dort informierten sie die Passanten, dass ihre Aufgaben weitaus mehr umfassen als Strafzettel zu verteilen. Renate Schmidt

Angesichts der vielen unterschiedlichen Nutzungen von Gastrobetrieb bis Fitnessstudio, vom Baumarkt bis hin zu Bekleidungsgeschäften und anderen Einzelhandelsbetrieben erscheine eine Höchstparkdauer von lediglich 120 Minuten aus Sicht der Stadt Erding „als deutlich zu kurz“, betont der Oberbürgermeister. Er habe jetzt die Projekt Erding II Grundstücks GmbH & Co. KG aufgefordert, „Stellung zu dem Thema zu beziehen“.

Ein Anruf bei der Projekt Erding II, die eine Tochtergesellschaft der RH Unternehmensgruppe ist. Eine Sprecherin weist darauf hin, dass das Unternehmen nicht Eigentümer des gesamten Gewerbegebietes Erding-West ist, sondern nur eines Teilbereichs. „In Abstimmung mit unseren Mietern, u.a. zwei Fastfood-Restaurants, einer Bäckerei, einer Tankstelle, verschiedenen Einzelhandelsanbietern, einer Mehrzweckhalle und eines Hotels, haben wir die Höchstparkdauer von 120 bzw. 45 Minuten definiert, da diese von unseren Mietern als ausreichend bewertet wurde“, heißt es in einem schriftlichen Statement.

Dauerparker sorgen im Gewerbegebiet für Probleme

Ein Problem stellten bislang offenbar die vielen Dauerparker dar. Oder wie es das Unternehmen formuliert: Ziel der Parkraumüberwachung sei es, „die Ordnung für alle Verkehrsteilnehmer sowie die reibungslosen Zugangs- und Betriebsabläufe der ansässigen Unternehmen sicherzustellen“. Die Durchsetzung der ausgewiesenen Parkregelung war notwendig, „weil unsere Parkplätze zuvor von dauerparkenden Lkw und deren Anhängern/Aufliegern sowie anderen Nutzfahrzeugen und Wohnmobilen blockiert und verschmutzt worden sind“.

Laut dem Unternehmen waren die Sicherheit der Besucher und Besucherinnen, Arbeitnehmer sowie die Sauberkeit des Areals „nicht mehr gewährleistet“. Zudem sei es zu massiven Sachbeschädigungen der Außen- und Grünanlagen gekommen. „Vorangegangene Maßnahmen, um die Wildparkerei einzudämmen, zeigten keine nachhaltige Wirkung.“

Der bundesweite Bußgeldkatalog sieht Abstufungen vor

Wer die Parkdauer in einem privat überwachten Parkraum überschreitet, der erhält offiziell kein Knöllchen, sondern bekommt eine Vertragsstrafe aufgebrummt. Bei einem sogenannten Knöllchen handelt es sich um ein Verwarn- oder Bußgeld „als Folge eines öffentlich-rechtlichen Verkehrsverstoßes“, informiert ADAC-Sprecher Alexander Römer. Die Vertragsstrafen hingegen sind keine Bußgelder, „sondern die Folge eines Verstoßes gegen einen zivilrechtlichen Vertrag“.

Was sagt eigentlich der bundesweite Bußgeldkatalog? Dort sind diverse Parkverstöße aufgeführt, und je nach Schwere, beispielsweise mit oder ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder Überziehung der Parkzeit, seien mindestens 10 Euro fällig, erklärt Alexander Römer. Wobei hier unterschieden werde, ob man gerade so die Parkdauer überzogen habe oder um drei Stunden.

Ein Problem sei zuweilen, dass neben der Vertragsstrafe viele Überwachungsfirmen zusätzliche Kosten wie Inkassogebühren oder Anwaltskosten geltend machten. Zusätzliche Kosten wie Bearbeitungs- oder Mahngebühren, beziehungsweise Inkassokosten, dürfen laut Alexander Römer jedoch nur bei Verzug verlangt werden. „Dafür muss man eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, aber diese nicht fristgerecht bezahlt haben.“ Und: Mahngebühren sollten drei Euro nicht überschreiten.

Grundsätzlich muss laut der Auskunft des ADAC die private Parkplatzüberwachung durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet sein – mit Kontaktdaten, mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Information, wie viel bei einem Verstoß an Strafe zu erwarten ist.

Und wenn man nicht zahlen will?

Will man nicht zahlen, weil man etwa belegen kann, nicht falsch geparkt zu haben, sollte man den Forderungen schriftlich ganz oder teilweise widersprechen. Dabei müsse man deutlich hervorheben, dass man außergerichtlich keine Zahlung leisten will. „Nur so kann man, auch nach einer gerichtlichen Niederlage, Zusatzkosten vermeiden“, sagt Römer.

Bis zum Äußersten muss es ja in Erding West nicht kommen. Die Sprecherin der RH Unternehmensgruppe versichert, dass das Unternehmen „die Bedenken“ der Erdinger Bürger und Bürgerinnen sehr ernst nehme und „kurzfristig den konstruktiven Austausch mit Oberbürgermeister Max Gotz und der Stadt Erding suchen“ werde. Es solle eine für alle Seiten praktikable und nachvollziehbare Lösung gefunden werden, um „die Attraktivität des Gewerbegebietes Erding-West zu sichern und zu fördern“.

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