Newcastle-KrankheitSperrzonen im Landkreis Erding aufgehoben

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Endlich Schluss mit Homeoffice: Die letzten Schutzzonen gegen die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit im Landkreis Erding sind aufgehoben.
Endlich Schluss mit Homeoffice: Die letzten Schutzzonen gegen die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit im Landkreis Erding sind aufgehoben. Toni Heigl

Die Ende Februar erstmals ausgebrochene Geflügelseuche ist offenbar eingedämmt. Das Landratsamt mahnt aber weiterhin zur Vorsicht.

Gute Nachrichten für Geflügelbauern im Landkreis Erding: Die dort Ende Februar erstmals nachgewiesene Newcastle-Krankheit ist offenbar eingedämmt. Das Landratsamt Erding hebt die wegen des Ausbruchs der hochansteckenden Geflügelseuche erlassenen Beschränkungen zu Dienstag, 7. April, vollständig auf. Damit gibt es auch keine Überwachungszone mehr, die innere Schutzzone, eine Art Quarantänebereich, wurde bereits Ende März aufgehoben.

Eingerichtet wurden die Schutzzonen nach dem ersten Nachweis der Newcastle-Krankheit am 25. Februar. In der Folge breitete sich die Seuche weiter aus, die Zonen wurden entsprechend ausgeweitet. „Die Aufhebung der Zonen ist nun möglich, da sämtliche gesetzlichen Anforderungen der EU-Verordnungen wie zum Beispiel Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe, erfüllt sind“, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Alle Geflügelhaltungen in der ehemaligen Schutzzone seien „klinisch sowie zum Teil durch Probennahme für Labordiagnostik untersucht“ worden, in der Überwachungszone habe es stichprobenartige Kontrollen gegeben.

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„Da alle Untersuchungen der Betriebe in den Restriktionszonen keine weiteren Hinweise ergaben, die vorgeschriebenen Fristen zum Stichtag abgelaufen sind und keine neuen Krankheitsanzeichen in den Geflügelhaltungen im Landkreis Erding bekannt wurden, ist die Aufrechterhaltung der Maßnahmen aus fachlicher Sicht nicht mehr notwendig“, so das Fazit der Behörde, die dennoch weiterhin zur Wachsamkeit mahnt, auch wenn die Newcastle-Krankheit für Menschen ungefährlich ist.

So weist das Landratsamt ausdrücklich auf die Impfpflicht hin. Diese gelte für alle Hühner- und Putenhalter unabhängig von der Bestandsgröße. Des Weiteren wird die Einhaltung strenger betriebshygienischer Maßnahmen angemahnt, etwa Händewaschen und das Wechseln der Schuhe vor Betreten des Stalles.

Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Restriktionszonen findet man auf der Website des Erdinger Landratsamtes.

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