Erding:Mit Diebesgut Spielschulden bezahlt

30-jähriger Angestellter eines Elektromarktes ergaunert mittels gefälschter Unterschriften Waren

Von Gerhard Wilhelm, Erding

"Es steht für Sie im wahrsten Sinne des Wortes viel auf dem Spiel." Mit dieser eindringlichen Mahnung richtete sich Amtsrichter Andreas Wassermann an den 30-jährigen Angeklagten, nachdem er das Urteil verkündet hatte. Und dies lautete auf einem Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe wegen Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung in mehreren Fällen - ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung. Wobei die Bewährung "eine ganz knappe Geschichte" sei, wie der Amtsrichter in seiner Urteilsbegründung sagte. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine Verhängung der Freiheitsstrafe gefordert, da der Angeklagte schon einschlägig vorbestraft war. Sie glaube nicht, dass er sich ohne ein deutliches Signal ändern werde. Das brauche er, um gegen seine Spielsucht anzugehen, die die eigentliche Ursache seiner Straftaten sei.

Denn der 30-Jährige stand in der zweiten Hälfte des Jahre 2019 ordentlich unter Druck. Er hatte eigenen Angaben zufolge rund 5000 bis 6000 Euro Spielschulden, und die Gläubiger rückten ihm auf die Pelle. Die Gelegenheit, seine Schulden über Straftaten zu begleichen, ergab sich in seinem neuen Job in einem Elektromarkt in Erding. Und offenbar hatte er nach drei Monaten einen Weg gefunden, zum ersten Mal Anfang November. Artikel im Gesamtwert von 2496 Euro wanderten über die Kasse, bezahlt mittels einer Finanzierung. Darunter war eine Soundbar, ein Notebook, ein iPhone und eine Playstation. Bei einem späteren Fall lag die Gesamtsumme bei 2489 Euro.

Weil es Unstimmigkeiten mit den Finanzierungsverträgen bei der Bank geben hatte, sah sich der damalige stellvertretende Geschäftsführer die Unterlagen näher an, wie der Polizeibeamte vor Gericht sagte. Und er wurde misstrauisch. Die gekauften Gegenstände waren für einen 70-Jährigen eher untypisch. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Kunden stellte sich heraus, dass die Adresse nicht stimmte und die Schreibweise des Namens nicht korrekt war. Bei der Überprüfung der Kameraaufzeichnungen zum Zeitpunkt des Kaufes an der Kasse zeigte sich, dass der Angeklagte einem unbekannten Mann half, die Sachen aus dem Markt zu tragen. Im anderen Fall war es erst gar nicht zu einem Finanzierungsvertrag gekommen. Aufgefallen sei dem stellvertretenden Marktleiter, so der Polizeibeamte, dass sich die Fehlbestände erst seit der Einstellung des neuen Mitarbeiters ereigneten.

Doch nicht nur auf gekaufte Ware hatte es der Angeklagte abgesehen, auch auf teure Smartphones, die es als Prämie für neue Handyverträge gibt. Ein Zeuge schilderte, dass er eigentlich zu einem günstigeren Tarif wechseln haben wollen. Dazu hätte der alte Vertrag gekündigt und ein neuer billigerer abgeschlossen werden sollen. Das Kündigen sollte der 30-Jährige erledigen, aber der machte das Gegenteil: Er "upgradete" den Vertrag in einen noch teureren Tarif, wofür es ein neues Handy gab. "So was mit zehn Euro monatlich", meinte der Zeuge, habe er künftig eigentlich nur noch zahlen wollen. Umso mehr habe er gestaunt, als er eine Rechnung über 62,50 Euro von seinem Mobilfunkanbieter erhalten habe, weshalb er in sich im Elektromarkt erkundigt habe, was das soll, warum er jetzt sogar um die 89 Euro im Monat zahlen sollte. Im Markt habe man ihm gesagt, dass man sich darum kümmere, die nächsten Rechnungen habe er einfach nicht bezahlt. Mit dem neuen Vertrag, den er eigentlich billiger haben wollte, ist er aber auch nicht glücklich: "68 Euro ist schon ein bisserl überteuert."

Der geständige Angeklagte bestätigte im Großen und Ganzen, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf. Er habe sich die Personalausweise und Bankkarten von Kunden kopiert und die Daten dann auf Finanzierungsanträgen eingetragen, anschließend ausgedruckt und die Unterschrift des Kunden gefälscht - zumindest gab er dies für einen Fall zu. Der stellvertretenden Marktleiter beteuerte aber, dass es auch im zweiten Fall gefälschte Unterschriften gegeben haben muss, sie seien "zwingend" notwendig für einen Antrag.

Mit den ergaunerten Gegenständen bezahlte der Angeklagte seine Spielschulden. Entweder durch Waren wie in dem einen Fall, als der Gläubiger gleich zum Abholen in den Markt kam, oder indem er die Waren im Internet verkaufte. Inzwischen hat der 30-Jährige einen Teil des Schadens wiedergutgemacht. Teils in Form der Rückgabe der Gegenstände, teils mit Geld. Auch dass er schon 2019 offen zu gab, dass er gestohlen hatte, kam ihm beim Urteil zugute. Sein Vorstrafenregister lasse indes keine Bewährung mehr zu, meinte die Staatsanwältin. Im Bundeszentralstrafregister standen sieben Verurteilungen seit 2012, diverse Male auch wegen Urkundenfälschungen und Diebstähle. Dem hätte sich wohl Amtsrichter Wassermann angeschlossen, aber angesichts vier kleiner Kinder und seiner neuen Selbständigkeit gab er dem Angeklagten eine letzte Chance. Die Bewährungsauflage beinhaltet, dass er eine Therapie gegen seine Spielsucht macht und ein Spielverbot. Werde er erwischt, muss er die Haft antreten.

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