Urteil in Erding:"Eine Art Liebesbeziehung mit strafrechtlichem Hintergrund"

Urteil in Erding: Amtsgericht Erding: Zu gravierend für eine Bewährungsstrafe.

Amtsgericht Erding: Zu gravierend für eine Bewährungsstrafe.

(Foto: Stephan Görlich)

Ein inzwischen 24-Jähriger fühlt sich zu minderjährigen Mädchen hingezogen und beginnt sexuelle Beziehungen mit ihnen. Ohne Druck auszuüben, aber sehr planvoll. Ist das Missbrauch? Das Gericht fällt in einer "wahnsinnig schwierigen Sache" ein klares Urteil.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist am Dienstag ein 24-Jähriger aus dem Landkreis zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Ohne Bewährung. Das Schöffengericht unter Richter Michael Lefkaditis brachte in dem Fall zum Teil noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung, obwohl ein Teil der Taten bereits nach seinem 21. Lebensjahr stattfanden, da die schädliche Neigung des Angeklagten, sich zu deutlich jüngeren Mädchen hinzugezogen zu fühlen, sich bereits in jüngeren Jahren gezeigt habe. Auch die Jugendgerichtshilfe sah eine Reifeverzögerung beim Angeklagten. Der 24-Jährige hatte die Vorwürfe vollumfänglich gestanden.

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