Süddeutsche Zeitung

SZ-Serie: Tatort Region, Folge 28:Fünf Jahre Haft für den Mörder

Lesezeit: 4 min

1986 findet der Sohn einer 81-jährigen Erdingerin seine Mutter tot in ihrer Wohnung. 27 Jahre tappen die Ermittler im Dunkeln. So lange muss der Sohn damit leben, selbst unter Verdacht zu stehen

Von Sara Maria Behbehani

Es ist der 11. April 1986 als Wolfgang B. die Wohnung seiner Mutter Theodora betritt. Tagelang hat er nichts von der 81-Jährigen gehört, er macht sich Sorgen, dass ihr etwas passiert sein könnte. Gegen 15.15 Uhr kommt er bei dem kleinen Häuschen Am Rätschenbach 21 an. Die Eingangstür ist verschlossen, doch ein Fenster im rückwärtigen Teil des Hauses ist eingeschlagen. Wolfgang B. betritt die Wohnung und findet seine Mutter, tot auf einer Eckbank in der Küche. Sie ist mit Kleidung bedeckt, in ihrem Hals steckt ein Messer, in ihrem Bauch ein weiteres. Die Strumpfhose, die sie trägt, ist leicht zurückgerollt. Sämtliche Schränke, Kästchen und Kommoden wurden durchwühlt. Ihren Inhalt hat jemand auf dem Boden verstreut. Dort liegt auch der Geldbeutel der schwerhörigen alten Frau. Er ist leer.

Als wäre dieser Anblick noch nicht schlimm genug, hat bei Theodora B. bereits die Verwesung eingesetzt. Später werden die Ermittler herausfinden, dass sie 90 Stunden tot in ihrer Wohnung gelegen hat, bis ihr Sohn sie fand. Auf ihrer Brust liegt ein handgeschriebener Zettel: "Das ist der erste Fall."

Doch was ist das für ein Fall? Die Beamten tappen bei der Ermittlung von Täter, Motiv und Tatzeit im Dunkeln. Handelt es sich um einen Raubmord? Um ein Sexualverbrechen? Um einen Mord durch Messerstiche? Eine zehnköpfige Sonderkommission kommt im Laufe ihrer Ermittlungen zu dem Schluss, dass der Mörder mit falschen Finten und falsch gelegten Spuren die Polizei in die Irre führen wollte, um von sich selbst abzulenken.

Erst nach und nach fügt sich das Bild von dem, was sich in der Wohnung der Rentnerin abgespielt haben muss, zusammen. Theodora B. ist nicht missbraucht worden. Und sie wurde auch nicht durch die Messerstiche getötet, diese Verletzungen wurden ihr erst nach ihrem Tod beigebracht. Die verwitwete, allein und zurückgezogen lebende Frau wurde erwürgt und erdrosselt.

Nur warum? Darauf scheint niemand eine Antwort zu haben. Theodora B. war nicht vermögend. Sie war Besitzerin eines Zeitungsladens mit einer Leihbücherei. Wer immer sie getötet hat, entkam mit nicht mehr als 40 Mark.

Der Verdacht fällt auf den Sohn, auf Wolfgang B. Mehrmals wird er von der Polizei vernommen. Der Verdacht lastet schwer auf dem 42-Jährigen. Er bestreitet die Tat immer wieder, dennoch sehen einige den Mörder in ihm. Für 27 Jahre muss er mit den Anschuldigungen leben, bleibt der Fall doch Jahrzehnte ungelöst. Nur geschlossen werden die Akten nie. Denn Mord verjährt nicht.

Es ist das Jahr 2013, als es in einem Nachbarlandkreis von Erding zu einem Nachbarschaftsstreit kommt. Ein Mann würgt seinen Nachbarn mit einem Baseballschläger. Als er wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt wird, werden seine Fingerabdrücke genommen.

In den vergangenen Jahren hat die Kriminaltechnik einige Fortschritte gemacht. Fingerabdrücke werden inzwischen digitalisiert und in einer Polizeidatenbank archiviert. Neu gewonnene Fingerabdrücke werden mit Straftätern in der Kartei abgeglichen - und dieses Mal generiert die Datenbank einen Treffer.

Der nun 42 Jahre alte Mehmet Y. gerät ins Visier der Ermittler. Bis anderthalb Jahre vor seiner Entdeckung lebte er mit seiner Familie im Erdinger Stadtteil Klettham. Nach der Trennung ist er in den Nachbarlandkreis gezogen. Als er festgenommen wird, gesteht er die Tat.

Da Mehmet Y. zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt gewesen ist, wird der Prozess nach Jugendstrafrecht verhandelt und findet vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Landshut statt. Es drohen ihm maximal zehn Jahre Haft und der Prozess findet hinter verschlossenen Türen statt. Die Anklage lautet auf Mord, denn dass Mehmet Y. einen Mord begangen hat, ist eindeutig: Wer tötet, um eine andere Straftat zu verdecken, ist ein Mörder.

Am Montag, 21. Juli 2014, beginnt der Prozess gegen den Mörder der Theodora B. Und nach 28 Jahren geht plötzlich alles ganz schnell: Nach nur anderthalb Prozesstagen wird der Angeklagte zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Für eine Strafmilderung sorgen einige Faktoren: Mehmet Y. legt ein umfassendes Geständnis ab, bei dem er die Identität eines zum Tatzeitpunkt 15-jährigen Mittäters preisgibt. Zudem zeigt er etwas, das das Gericht als "echte Reue" wertet. In der Verhandlung soll der Angeklagte glaubhaft versichert haben, dass seine Tat ihn sein Leben lang begleitet hat. Dass er sich als Jugendlicher und später als Familienvater nicht freiwillig der Polizei stellte, könne man ihm kaum anlasten, so der damalige Richter Theo Ziegler. Weitere Strafmilderungsgründe sind laut Gericht der Umstand, dass die Tat sehr lange zurückliegt und Mehmet Y. sich nach 1986 bis auf Bagatellen nichts zu Schulden kommen ließ.

In einer Pressemitteilung des Landgerichts wird es später heißen, die jugendlichen Täter seien "auf der Suche nach Geld zur Befriedigung ihrer Spielleidenschaft" in das Haus eingebrochen, "in der falschen Erwartung, dass niemand zu Hause wäre". Als die Frau sie aber erwischte und laut um Hilfe schrie, "würgten die beiden Täter die Frau abwechselnd, bis sie zu schreien aufhörte und verstarb". Die beiden Teenager entkamen mit einer Beute von 40 Mark, die sie sich teilten.

Der Aufenthaltsort des Mittäters kann beim Prozess 2014 nicht ermittelt werden. Die Ermittler gehen davon aus, dass er im Ausland lebt. Ebenso wenig kann der genaue Tatzeitpunkt ermittelt werden. Alles, was sich noch feststellen lässt, ist, dass Theodora B. zwischen dem 6. und 7. April 1986 ermordet wurde.

Heute ist von dem kleinen Häuschen der Rentnerin nichts mehr übrig. Heute steht Am Rätschenbach 21 der gläserne Anbau des Gewandhauses Gruber.

Seit Sommer 2014 sind fünf Jahre vergangen. Jugendstrafen sind normalerweise in einem Jugendgefängnis abzusitzen, doch für bereits erwachsene Verurteilte gibt es eine Ausnahme. Die Strafe kann in einem normalen Gefängnis vollstreckt werden. Inzwischen dürfte Mehmet Y. das Gefängnis wieder verlassen haben. Wegen des Resozialisierungsinteresses des Verurteilten kann die Staatsanwaltschaft keine Angaben dazu machen. Nach dem Mittäter wird aber laut der Staatsanwaltschaft noch immer international gefahndet. Was Wolfgang B. nach all den Jahren bleibt, ist die Tatsache, dass nun jeder weiß, dass er seine Mutter nicht ermordet hat.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4580661
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 30.08.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.