Das Rauchen eines Joints hat einen jungen Handwerker vor Gericht gebracht. Nach einem Unfall im vergangenen Jahr wurde bei dem damals 19-Jährigen ein THC-Wert von 0,9 gemessen, was ihm jetzt eine Geldauflage von 1500 Euro und sechs Monate Führerscheinentzug einbrachte.
Der Mann aus dem Landkreis Erding war Ende September 2024 auf der B 388 dienstlich unterwegs, als er gegen 6.50 Uhr bei Bockhorn in einer leichten Rechtskurve von der Straße abkam und im Graben landete. Er blieb unverletzt. Wenig später war auch schon eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife vor Ort.
Einer der beiden Beamten sagte im Amtsgericht Erding aus, dass ihm sofort die „sehr langsame Ausführung“ des Unfallfahrers aufgefallen sei. Er habe verwirrt gewirkt und seine Aussprache sei „ein bisserl verwaschen“ gewesen. Generell habe er in den Bewegungen träge gewirkt.
Ein Atemalkoholtest ergab 0,0 Promille, der freiwillige Drogentest fiel positiv aus, sodass eine Blutentnahme gegen 8.30 Uhr veranlasst wurde. Das Laborergebnis: 0,9 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Er habe am Wochenende zuvor einen Joint geraucht und etwa fünf Bier getrunken, räumte der Angeklagte ein. Unklar blieb, wie viele Tage zwischen dem Joint und dem Unfall lagen.
Der Arbeitgeber des Angeklagten beschrieb seinen Gesellen als ruhigen Typ, „ein Fußballer durch und durch“, immer pünktlich und zuverlässig. Seit knapp zehn Monaten sei er bei ihm beschäftigt, besuche zehn bis 15 Kunden am Tag.
Das Abkommen von der Straße aus ungeklärter Ursache sei „THC-typisch“
Ein Vertreter der Rechtsmedizin räumte ein, dass 0,9 ein vergleichsweise niedriger Bereich sei. Doch selbst niedrige THC-Werte könnten relevante Wirkungen haben. Das Abkommen von der Fahrbahn aus ungeklärter Ursache sei „THC-typisch“. Die Verteidigerin verwies auf den ärztlichen Bericht aus dem Krankenhaus. Dort werde ihrem Mandanten ein gerader Gang und eine sichere und klare Aussprache bescheinigt.
Laut Straßenverkehrsgesetz darf man mit einem THC-Wert mit 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut oder mehr nicht Auto fahren, bereits ab 1,0 Nanogramm drohen indes Maßnahmen wegen Ordnungswidrigkeit. In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren gilt jedoch eine sogenannte Null-Toleranz, also sowohl ein Alkohol- als auch Cannabisverbot, so die Pressestelle des Amtsgerichts auf Nachfrage.
Man dürfe die Wirkung von THC nicht unterschätzen, betonte Richter Michael Leftaditis. Er schloss sich den Anträgen der Staatsanwältin an und verurteilte den heute 20-Jährigen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldauflage von 1500 Euro, zu zahlen an den Verein Brücke Erding. Außerdem wird für sechs Monate der Führerschein eingezogen.

