StadtentwicklungErding plant neue Gestaltungssatzung

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Werbung wie hier am Gebäude links an der Haager Straße am Eingang zum denkmalgeschützten Altstadt-Ensemble missfällt der Stadtverwaltung.
Werbung wie hier am Gebäude links an der Haager Straße am Eingang zum denkmalgeschützten Altstadt-Ensemble missfällt der Stadtverwaltung. Renate Schmidt
  • Erding will mit einer Gestaltungssatzung und einem Leitfaden Bausünden und überdimensionale Werbeanlagen in der pittoresken Altstadt künftig verhindern.
  • Oberbürgermeister Gotz warnt vor einem "Trading-Down-Effekt" durch massive Werbeanlagen und beklagt eine "Fülle von Bausünden" in der Innenstadt.
  • Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss einstimmig die Erarbeitung von Satzung und Leitfaden im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Lebendige-Zentren".
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Die Altstadt ist pittoresk und das soll auch so bleiben. Bausünden und überdimensionale Werbeanlagen sollen künftig mithilfe neuer Vorgaben verhindert werden.

Von Regina Bluhme, Erding

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In der Langen Zeile in Erding reihen sich Häuser mit bunten Fassaden aneinander – ein schönes Bild. Bausünden gibt es aber auch hier, wie Oberbürgermeister Max Gotz jüngst beklagte. Bei einigen jüngeren Bauanträgen für die Innenstadt müsse er feststellen: „Das ist nicht mehr meine Stadt“.  Gerade in Hinblick auf Werbeanlagen warnte er im Stadtentwicklungsausschuss gar von der Gefahr eines „Trading-Down-Effekts“.

Die Modernisierungsgesetze der Bayerischen Staatsregierung mit ihrem Ziel einer Deregulierung hätten nicht gerade dazu beigetragen,  „dass man das, was man sich in der Gestaltung von Innenstädten erarbeitet hat, bewahrt“, sagte Gotz (CSU). Aber ein paar Möglichkeiten habe die Kommune doch und die wolle sie nutzen.

Laut Bayerischer Bauordnung können Gemeinden durch eine Satzung „örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an die äußere Gebäudegestaltung“ erlassen, wie die Stadtverwaltung informierte. Also will es Erding mit einer Gestaltungssatzung plus Leitfaden versuchen.

Mit der Satzung soll das baukulturelle Erbe „geschützt, verbessert und weiterentwickelt“ werden, wie es in der Sitzungsvorlage heißt.  Die Satzung solle zudem die Rechtssicherheit fördern und Bau- und Unterhaltsmaßnahmen beschleunigen. Zum Ensemble der Altstadt gehören laut Verwaltung aktuell 39 Einzeldenkmäler und zahlreiche weitere „ensembleprägende Gebäude“.

Die Lange Zeile in Erdings Altstadt.
Die Lange Zeile in Erdings Altstadt. Renate Schmidt
Im neuen Verwaltungstrakt der Stadt Erding spiegelt sich das Rathaus.
Im neuen Verwaltungstrakt der Stadt Erding spiegelt sich das Rathaus. Renate Schmidt

Zudem soll ein Leitfaden erstellt werden, der anhand von Fotos und Beschreibungen sogenannter „Positivbeispiele“ erwünschte Dachformen, Gauben, Erker und Fassadengestaltungen präsentiert und erklärt.  Außerdem soll er über mögliche Förderungen, Steuererleichterungen und Genehmigungen informieren.

Als Beispiel für Satzung und Leitfaden wurde den Ausschussmitgliedern ein Auszug aus dem Handbuch der Nachbarstadt Freising vorgelegt. Unter Paragraf 11 (Dachgaube) heißt es dort zum Beispiel: „Die Ansichtsflächen sind schlank zu halten.“ Oder: „Dachgauben sind sparsam einzusetzen und wahrnehmbar kleiner als die darunterliegenden Fenster auszuführen“.  Ergänzt wird dies durch Fotos von verschiedenen Gauben und eine Skizze.

Das kam aber nicht bei allen gut an. Stadtrat Hans Egger (Erding Jetzt) meldete Bedenken an: „Womöglich schaffen wir uns hier ein Bürokratiemonster.“ Die Formulierungen in der Freisinger Gestaltungssatzung, wo von „sparsam einzusetzenden“ Dachgauben oder „schlanken“ Ansichtsflächen die Rede ist, böten viele „Interpretationsspielräume“, so Egger.

Stadtrat Egger findet nichts am Stadtbild zu beanstanden. Warum dann eine Satzung?

Die Satzung würde seiner Ansicht nach vor allem „viel Arbeit für die Verwaltung bedeuten“ und zugleich auf Eigentümer abschreckend wirken. „Und die Kosten trägt der Steuerzahler.“ Er sei ohnehin der Meinung, dass Erding ein schönes Stadtbild habe. „Mir fällt nichts ein, was es zu beanstanden gäbe.“

Diese Analyse teile er nicht, erwiderte Oberbürgermeister Max Gotz. Es gebe eine „Fülle von Bausünden, die einem schon bei der Erstbetrachtung ins Auge springen“. Dabei gehe es auch um Werbeanlagen, die massiv freigestellt wurden. Gotz verwies auf eine Anlage am Eingang der Innenstadt in der Haager Vorstadt. Gerade in Hinblick auf Werbeanlagen warnte er gar von der Gefahr eines „Trading-Down-Effekts“, also den Verlust der Attraktivität der Innenstadt.

Zweifel an der Notwendigkeit einer extra Gestaltungssatzung äußerte auch Georg Bauernfeind (SPD). Wenn jemand etwa eine Dachgaube einbauen wolle, könne er sich auch beim Architekten, Ingenieur oder Handwerker informieren. Diese wüssten doch auch Bescheid. „Das ist leider nicht immer der Fall“, konterte Gotz.

Die Satzung wäre ein Dienst am Bürger, sagt der Stadtjustiziar

Stadtjustiziar Andreas Erhard erklärte, dass sich die Große Kreisstadt bislang auf eine Sanierungssatzung aus dem Jahr 1989 stütze. Das Wesentliche an dem künftigen Schriftstück sei, „dass man eine rechtliche Vorschrift hat, aber auch ein positives Gestaltungsbeispiel“. Er sehe eine klare Satzung als Dienst am Bürger, die zugleich für mehr Planbarkeit sorge – etwa mit Blick auf Dachformen oder Photovoltaik in der Innenstadt. Es müsse dann auch nicht jedes Mal zu einer Einzelfallentscheidung kommen.

Erhard sprach zudem von einem „Regelungsdruck“ und verwies ebenfalls auf das Werbeplakat in der Haager Vorstadt, für das keine Genehmigung eingeholt werden musste. Heute seien auch massive Anlagen freigestellt, so Erhard.

Einstimmig beschloss der Stadtentwicklungsausschuss, im Rahmen des Städtebauförderprogramms eine „Lebendige-Zentren“ Satzung plus Leitfaden zu erarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Entwurf vorzubereiten, der dann im Stadtrat beraten wird. Laut Verwaltung wird der Leitfaden mit bis zu 60 Prozent von der Regierung von Oberbayern bezuschusst.

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