CannabisBeschlagnahmte Hanf-Artikel zurückgegeben

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Wenzel Cerveny hat die vor drei Jahren beschlagnahmten Waren von der Staatsanwaltschaft Landshut zurückerhalten und bringt sie wieder in seinen Hanfladen in Erding.
Wenzel Cerveny hat die vor drei Jahren beschlagnahmten Waren von der Staatsanwaltschaft Landshut zurückerhalten und bringt sie wieder in seinen Hanfladen in Erding. (Foto: privat)

Cannabis-Unternehmer Wenzel Cerveny erhält Kartons voll Waren zurück, die 2022 in seinem Erdinger Laden sichergestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat das Verfahren wegen angeblichen Drogenhandels eingestellt.

Von Florian Tempel, Erding

Der Cannabis-Unternehmer Wenzel Cerveny betreibt seit mehreren Jahren den Laden „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in Erding in der Langen Zeile. Im Juli 2022 waren dort von der Polizei mehrere Kartons voll Waren beschlagnahmt worden. Knapp drei Jahre später ist das Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Drogenhandels eingestellt und die sicher gestellte Ware zurückgegeben worden, wie Cerveny in einer Presseerklärung in eigener Sache mitteilt.

Insgesamt waren 49 Positionen beschlagnahmt worden: 27 Fläschchen CBD-Öl, 1650 Gramm Hanfblütentee, knapp 100 Gramm CBG-Blüten in Papiertütchen sowie elf Packungen CBD-Kaugummi. CBD und CBG sind nicht psychogene Hanf-Wirkstoffe, die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Cerveny schreibt zudem, „der THC-Gehalt der Produkte hat den gesetzlich zulässigen Grenzwert von 0,3 Prozent nie überschritten“.

Cerveny kritisiert das Verfahren als „Farce auf Staatskosten“. Seinen Angaben nach sind mittlerweile 15 von insgesamt 17 gegen ihn in Gang gebrachte Strafverfahren wieder eingestellt worden. Trotz der Einstellung der Verfahren bleibe der wirtschaftliche Schaden für ihn erheblich. Viele der drei Jahre lang beschlagnahmten und nun zurückgegebenen Produkte seien nicht mehr verkaufsfähig. Cerveny kündigte an, die Staatsanwaltschaft Landshut auf Schadenersatz zu verklagen.

Ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Landshut gegen ihn läuft noch. Im vergangenen Sommer wurden 27 Cannabis-Stecklinge beschlagnahmt, die auf dem Sinnflut-Festival zum Kauf angeboten worden waren. Die Staatsanwaltschaft sieht darin, trotz der Teillegalisierung durch das Konsumcannabisgesetz, ein verbotenes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Der Fortgang des Verfahrens stockt indes.

„Wir hoffen, dass es irgendwann mal zur Verhandlung kommt“, sagt Cerveny selbstbewusst, „damit wir Klarheit schaffen können“. Er ist davon überzeugt, dass letztlich gerichtlich festgestellt werden wird, dass der Verkauf von Cannabis-Stecklingen für die private Aufzucht von bis zu drei Marihuana-Pflanzen zu Hause legal sein muss, sagt Cerveny: „Ja klar, wir sind im Recht.“

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