Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Erding:Aus Neugier Falschgeld im Darknet bestellt

Ein 60-Jähriger fliegt beim Bezahlen bei McDonalds sofort auf. Die Qualität der Scheine war denkbar schlecht.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Dummheit schützt vor Strafe nicht. Das hatte ein 60-jähriger Angeklagte bereits vor dem Urteil am Amtsgericht Erding eingeräumt. Für ihn war wichtig, dass das Verfahren ziemlich genau ein Jahr nach seiner Tat endlich abgeschlossen wird, weshalb er das Urteil des Schöffengerichts unter Richter Björn Schindler auch sofort akzeptierte. Wegen Geldfälschung in Verbindung mit versuchten Betrug wurde er zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Was dem Gericht und der Staatsanwältin leicht fiel, da der Angeklagte voll geständig war, sich kooperativ bei der Polizei gezeigt hatte und bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

Ursprünglich war der 60-Jährige sogar noch wegen unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln angeklagt worden. Bei einer Hausdurchsuchung hatte die Polizei 14,5 Gramm Marihuana gefunden. Doch dieser Anklagepunkt wurde eingestellt. Der Angeklagte legte sogar ein Attest vor, dass er wegen seiner Migräne ärztlich Cannabis verschrieben bekommt.

Im vergangenen Jahr hatte er sich die Drogen noch aus dem Darknet beschafft, wie er vor Gericht gestand. Darknet deshalb, weil er keinerlei Kontakte zur Drogenszene gehabt habe. Und über eben dieses anonyme Internet sei er auf eine Seite gestoßen, die Falschgeld anbot. "Falschgeld hat mich schon seit meiner Kindheit fasziniert", sagte der Angeklagte vor Gericht. Für 90 Euro bestellte er sich daraufhin Falschgeld, um es einmal in der Hand zu haben, zu fühlen. Erhalten hat er vier 100-Euro- und sieben 50-Euro-Scheine. Allerdings war die Qualität der Scheine so schlecht, dass sofort erkennbar gewesen sei, dass es sich um Falschgeld handelte. Das Papier habe sich anders angefühlt und auf jedem sei die gleiche Seriennummer gestanden. Dann habe er allerdings den größten "Blödsinn" in seinem Leben gemacht, den er sich selber nicht erklären kann. Er steckte ein paar der falschen Scheine in seinen Geldbeutel und ging am 11. April 2020 zu McDonald's. An der Kasse legte er einen der falschen 100er hin, vom dem der vor Gericht aussagende Polizist meinte, dass man nur aus ein paar Metern Entfernung meinen konnte, dass der echt ist. Die Kassiererin erkannte deshalb sofort die Fälschung. Daraufhin geriet der 60-Jährige in Panik und flüchtete. Verfolgt vom Marktleiter und einem Angestellten. "Das war natürlich die dümmste Option. Sehen sie mich an: ich bin 60 und übergewichtig. Wie weit sollte ich kommen, wenn zwei junge Männer hinter mir her sind?", fragte der Angeklagte.

Die Flucht endete auf einem nahen Parkplatz eines Discounters. Ohne Widerstand zu leisten wartete er mit den Verfolgern dann auf die Polizei. Die nahmen den 60-Jährigen mit auf die Polizeidienststelle. Dort wurde nach Angaben des ermittelnden Beamten eine Hausdurchsuchung beantragt. Als dies der Mann hörte, habe er sich sehr kooperativ verhalten und bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Finsing unaufgefordert gezeigt, wo das Marihuana ist. Das Falschgeld sei sowieso auf einem Tisch gelegen. Als man eine Geldkassette mit 45 000 Euro Bargeld gefunden hatte, ging die Polizei zuerst davon aus, dass es sich vielleicht ebenfalls um Falschgeld handelt. Dem war aber nicht so.

Das Schöffengericht hielt sich mit seinem Urteil eher an die Forderung der Staatsanwältin - ein Jahr und sechs Monate - als an die der Verteidigung, die sechs Monate als ausreichend sah. Es sei eben kein minderschwerer Fall gewesen, wie der Verteidiger meinte, da der Angeklagte mit einer Handlung zwei Gesetze gebrochen habe, erklärte Amtsrichter Schindler: Geldfälschung und versuchter Betrug. Da er aber voll umfänglich geständig war und kein Vorstrafen hat, wurde das Urteil auf Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der 60-Jährige 3000 Euro an die Brücke Erding zahlen.

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SZ vom 26.04.2021
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