Süddeutsche Zeitung

Erding:Gefährliche Trunksucht

Lesezeit: 3 min

Ein 32-Jähriger hat Glück: Wie von ihm gewünscht, landet er in stationärer Therapie

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Die Warnung, die Amtsrichter Andreas Wassermann dem Angeklagten mit auf dem Weg gegeben hat, ist eindeutig geworden: "Schon beim ersten Tropfen Alkohol widerrufe ich die Bewährung." Mit der Bewährung, die auch einen stationären Aufenthalt für eine Alkoholentziehungskur vorsieht, hatte der 32-Jährige noch Glück, denn er stand bereits unter offener Bewährung. Und die Liste der Anklagepunkte, für deren Verlesung die Staatsanwältin zwölf Minuten brauchte, war lang: Sie reichte vom Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen über Widerstand und den tätlichen Angriff auf Vollzugsbeamte, Beleidigungen bis hin zur vorsätzlichen Körperverletzung. Für alles zusammen verhängte der Amtsrichter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monate - auf vier Jahre Bewährung.

Für die Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte kein Unbekannter. Neben den drei Anklageschriften, die zur Verhandlung am Amtsgericht kamen, gab es sechs weitere Verfahren, die aber aus "pragmatischen Gründen" eingestellt wurden, wie die Staatsanwältin sagte. Es reichten die drei. Und in allen Fällen spielte Alkohol eine entscheidende Rolle. "Ohne den Alkohol wären Sie wohl gar nicht auf der Anklagebank", sagte Amtsrichter Wassermann am Schluss in seiner Urteilsbegründung. Eine Meinung, der sich der Anklagte anschloss, Er räumte alle Vorwürfe ein, so weit er sich noch erinnern könne. Er bat selbst um eine stationäre Aufnahme wegen seiner Alkoholsucht. Seitdem er seinen Job am 3. Mai 2019 verloren habe, trinke er.

Und das nicht wenig, wie die drei Fälle zeigten: Er hatte während der Taten 2,69 Promille, 1,34 und 1,3 Promille. Und jedes Mal spielte sich ähnliches ab. Beim ersten Mal nahmen Polizeibeamte der Erdinger Inspektion gegen 3 Uhr nachts eine Sachbeschädigung bei einem Auto auf - offenbar nach einem Unfall, bei dem der Anklagte zunächst nur in der Nähe stand. Als eine weitere Streifenbesatzung dazu kam und der 32-Jährige sah, wer im Polizeiauto saß, hob er die Hand zum verbotenen Hitlergruß. Gegen den Beamten habe er persönlich einen Groll gehegt, weil der gegen ihn wegen eines Diebstahlsdeliktes ermittelt hatte. Als die Polizeibeamten ihm sagten, dass der dies unterlassen sollte, schickte er noch einen zweiten Hitlergruß hinterher.

Von da an lief es in allen drei Fällen mehr oder weniger gleich ab. Es kam zu abschätzigen Bemerkungen gegenüber den Beamten, oft auch zu Beleidigungen. Die Beamten versuchten, ihn in Gewahrsam zu nehmen, und er widersetzte sich. Größtenteils passiv, aber manchmal auch durch Tritte, die aber nie einen Polizisten trafen. Das setzte sich fort bis zum Einsatzfahrzeug. Da er stets merklich angetrunken war, wurde er zur Prüfung seiner Haftfähigkeit ins Krankenhaus gefahren. Dort widersetzte er sich dann einer Blutentnahme. Das selbe Spiel dann wieder zurück zum Polizeifahrzeug und bis er endlich in einer Zelle in der Polizeiinspektion Erding saß. Manchmal waren vier Beamte nötig, um ihn zu bändigen. Dass sich dabei nur ein Polizist eine Blessur am Schienbein zugezogen hat, ist erstaunlich. Der Angeklagte war einmal an der Inspektion mit einem Beamten sogar eine Treppe heruntergestürzt. Im zweiten Fall der Anklage war Streit mit den Nachbarn der Auslöser des Polizeieinsatzes, und im dritten hatte seine Mutter, bei der er wohnt, die Polizei gerufen, weil sie Angst um ihn hatte.

Zunächst hatte der Angeklagte einige seiner Taten relativiert, er sei sogar selber durch Polizisten verletzt worden. Aber auf Nachfragen von Richter Wassermann musste der 32-Jährige fast immer einräumen, dass es auch so gewesen sein könne, wie die Staatsanwaltschaft es ihm zur Last gelegt hatte. Er könne sich wegen seines Rausches nicht mehr an alles erinnern. Erst nach einem Gespräch zwischen dem Richter, der Staatsanwältin und seinem Pflichtverteidiger lenkte der Angeklagte ein. Der Deal, den die drei aushandelten, enthielt den Punkt, den er selber wollte: eine stationäre Therapie.

Dass eine Bewährung mit dieser Auflage trotz seiner acht Vorstrafen überhaupt möglich war, verdankte der Angeklagte auch der Einschätzung des Richters, dass bei den einzelnen Taten wegen des Alkohols seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war, aber diese nicht aufgehoben gewesen sei. Auf der Liste seiner Vorstrafen waren zudem einige einschlägige Taten: Körperverletzung, Beamtenbeleidigung, auch die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zudem Diebstahl, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Missbrauch des Notrufes und Vortäuschen einer Straftat. Der erste Eintrag ins Bundeszentralstrafregister war 2015 erfolgt: wegen Fischwilderei.

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SZ vom 20.03.2020
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