Gutscheine für Flüchtlinge:Frist bis Frühjahr

Landrat Bayerstorfer verhandelt mit dem Sozialministerium darüber, ob er Bargeld für Kleidung verteilen muss

Von Antonia Steiger, Erding

Seit der vergangenen Woche hat es Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) schriftlich: Das bayerische Sozialministerium hält den Erdinger Weg, die Flüchtlinge mit Gutscheinen statt mit Bargeld für Kleidung zu versorgen, nicht für richtig. Die Begründung des Landratsamtes, dass Bargeld im Gegensatz zu Gutscheinen zweckwidrig verwendet werden könne, sei nicht ausreichend, so steht es laut Bayerstorfer in dem Brief. Dringenden Handlungsbedarf erkennt der Erdinger Landrat dennoch nicht: Über den Herbst und den Winter sind die Flüchtlinge mit Gutscheinen versorgt. Erst im Frühjahr müssten neue Gutscheine verschickt werde - oder die Flüchtlinge bekommen Bargeld. Derweil denkt Bayerstorfer über weitere Schritte nach, wie er der SZ sagte.

Schon im März ist das Asylbewerberleistungsgesetz geändert worden. Seitdem galt für die dezentral untergebrachten Flüchtlinge, dass sie Geld- statt Sachleistungen für ihren Lebensunterhalt bekommen. Zuletzt ist das Gesetz noch einmal geändert worden, doch nur für Flüchtlinge, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, und Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive. Für deren Versorgung stehen Sachleistungen seitdem wieder an erster Stelle. Im Landkreis gibt es keine Erstaufnahmeeinrichtung. Die Turnhalle der Berufsschule wurde zweimal vorübergehend auf diese Weise genutzt. Weil im Fliegerhorst der Warteraum Asyl eingerichtet wurde, hat Bayerstorfer auf eine Zusage gedrängt, dass die Berufsschulhalle nicht noch einmal hergegeben werden müsse.

Die Zeit der Verteilung von Gutscheinen zum Kauf von Bekleidung an die Flüchtlinge, die in etwa siebzig dezentralen Unterkünften im Landkreis verteilt leben, dürfte bald vorbei sein - auch wenn Bayerstorfer noch nicht ganz aufgegeben hat. Eigenen Worten zufolge steht er mit dem Sozialministerium in Kontakt und erörtert die Frage, "was rechtlich einwandfrei ist und was nicht". Er lasse zudem auch noch einen Brief an Ministerpräsidenten Horst Seehofer, den Vorsitzenden der CSU, vorbereiten. Darin wolle er daran erinnern, dass aufgrund seiner - Bayerstorfers - Initiative die oberbayerische CSU sogar einen Beschluss zugunsten einer Wahlfreiheit zwischen Bargeld und Gutscheinen gefasst hatte. "Das ist eine Ländersache. Und ich möchte anregen, dass dieses Thema über den Freistaat Bayern nochmals vorgebracht und im Bund überdacht wird", sagte Bayerstorfer. Das reicht ihm aber noch nicht: Bayerstorfer behauptet, er erwäge eine Klage gegen dieses Gesetz. Wenn das Bargeldprinzip gelte, müsse es auch für die Unterbringung gelten, findet er. Schon am Montag hatte er im Kreistag gesagt: "Wir können jedem Flüchtling 33 Euro geben und uns dann zurücklehnen." Dann könne er damit seine Miete bezahlen. Das sei natürlich nicht realistisch, lenkte Bayerstorfer am Dienstag im Gespräch mit der SZ ein. "Das ist mir schon klar."

Einen Fehler meint er dennoch erkannt zu haben und spricht von "permanentem Rechtsbruch", wenn bei der Unterbringung das Prinzip Sachleistungen vor Geldleistungen gelten solle - bei der Kleidung das Gegenteil. Tatsächlich sieht das Asylbewerberleistungsgesetz vor, dass der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat als Geld- oder als Sachleistung erbracht werden kann. Es gibt also keinen Vorrang für die Geldleistung.

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