Süddeutsche Zeitung

Erding:Familienvater hortet massenhaft Kinderpornos

Trotzdem kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon - unter Auflagen

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Fast neun Minuten braucht die Oberstaatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, um alle 23 Punkte der Anklageschrift vorzulesen. 23 Mal las sie im Detail vor, was dem 49-jährigen zur Last gelegt wurde: der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften in Form von Fotos und Videos von Kindern unter 14 Jahren. Rund 12 000 Dateien hatten die Gutachter auf diversen Speichermedien des Angeklagten gefunden, die unter den Paragraf 184 des Strafgesetzbuches fallen. Und das ist bestimmt nicht alles, wie die Staatsanwältin vermutete. Auf das Knacken einiger verschlüsselter Bereiche hatte man wegen der hohen Kosten verzichtet, das vorliegende Beweismaterial war erdrückend genug. Ein Schöffengericht unter Richter Björn Schindler verurteilte den Familienvater zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe. Ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung mit der Auflage, eine Therapie bei einem Sexualtherapeuten zu machen.

Konkret wurden dem Angeklagten 23 Mal die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Schriften zwischen April 2018 und August 2019 vorgeworfen. Alles in zwei Chaträumen, die vor allem bei Pädophilen bekannt sind, da sie größtmögliche Anonymität versprechen, weil sie keine Daten der Benutzer abspeichern, wie der Sachbearbeiter bei der Erdinger Kripo erklärte. Das Internet macht es zwar leicht, an Kinderpornografie zu gelangen und sie zu verbreiten; die immensen Datenmengen stellen die Ermittler aber vor Herausforderungen. In diesem Fall kam der Generalstaatsanwaltschaft zu Hilfe, dass US-Provider wie Google, Facebook oder Dropbox ständig ihren Datenverkehr auf verdächtige Bilder oder Videos durchforsten. Werden welche gefunden, müssen sie der halbstaatlichen Organisation NCMEC gemeldet werden. Wenn die Spur ins Ausland führt, gibt NCMEC die Hinweise weiter - im Idealfall mit der IP-Adresse des Geräts. Das Bundeskriminalamt versucht, mit dieser Adresse den Absender zu ermitteln. In diesem Fall führte das zum Angeklagten, der laut dem Polizeibeamten bei der Hausdurchsuchung ziemlich schockiert gewesen sei. Noch mehr aber seine Frau, die von dem Treiben ihres Mannes nichts geahnt habe.

Schon die erste Sichtung auf den beschlagnahmten Geräten habe jede Menge Kinderpornografie zu Tage gebracht. Zwar zur Hälfte nur Kinder beim sogenannten "Posing", aber auch das ist seit 2015 in Deutschland strafbar. Aber auch "recht heftiges Material", wie Amtsrichter Schindler in seiner Urteilsbegründung sagte. Darunter auch sexuelle Handlungen an Kleinkindern und Kindern im Grundschulalter. Auf dem Handy fand man die Chats, die der heute 49-Jährige damals geführt hatte.

Gleich zu Beginn der Verhandlung am Amtsgericht Erding legte der Angeklagte ein vollständiges Geständnis ab. Auf Nachfrage von Richter Schindler konnte er aber keine rechte Antwort darauf geben, warum er überhaupt auf Fotos und Videos mit Kindern stehe. Sie würden ihn sexuell nicht erregen. Er sei da wohl einfach hineingeraten. Das meinte auch sein Verteidiger. Es sei wie ein "Sog", dem man sich schwer entziehen könne. Dazu komme, dass man Dateien in den anonymen Chaträumen nur dann erhalte, wenn man selber welche anbiete. Der Angeklagte sagte, er wisse, dass er eine Therapie benötige, und er sei auch bereit, eine zu machen, nur habe es bisher nicht geklappt. Richter Schindler fragte ihn daraufhin, ob er eine Therapie machen wolle, weil er überzeugt sei, dass er sie brauche oder "um das Gericht zu beeindrucken". Der 49-Jährige erklärte, natürlich für sich, und er habe auch schon Kontakt aufgenommen mit einem Münchner Sexualtherapeuten. Aber die ersten fünf Gespräche müssten persönlich geführt werden. Entweder habe der Therapeut keinen freien Termin gehabt oder es sei wegen seiner Arbeit nicht gegangen. Dann sei Corona gekommen, und er habe die Sache "ein wenig schleifen lassen".

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und das Schöffengericht waren sich in mehreren Punkten einig: Für den Angeklagten sprachen sein Geständnis, dass er keine Vorstrafen hat und auch die Familie wohl nicht wegen der Foto zerbrochen sei. Zudem habe er laut Gutachten wohl nie versucht, einen persönlichen Kontakt herzustellen. Das rechtfertige gerade noch eine Bewährungsstrafe. Sie müsse aber verbunden sein mit der Auflage, dass er eine Therapie in dieser Zeit mache. Strafverschärfend sei hingegen die hohe Zahl der Bilder. "Seien Sie ehrlich zu sich selbst und machen Sie die Therapie", sagte Richter Schindler. "Es ist eine letzte Chance. Noch ein Bild in Ihrem Besitz und Sie gehen ins Gefängnis."

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SZ vom 04.12.2020
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