„Omas gegen Rechts“Ermittlungen zu Plakat in Erding eingestellt

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Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Landshut erfüllen die provokanten Äußerungen auf dem Plakat beim AfD-Stand keinen Straftatbestand. 
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Landshut erfüllen die provokanten Äußerungen auf dem Plakat beim AfD-Stand keinen Straftatbestand. 
David Young

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind die Aussagen, die sich gegen die Gruppierung richteten, von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Von Regina Bluhme, Erding

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Ein Plakat, das im Dezember in der Erdinger Innenstadt an einem Pfosten unmittelbar bei einem AfD-Wahlstand angebracht war, bleibt ohne rechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Landshut kommt nach der Prüfung einer Anzeige zu dem Ergebnis, dass das Plakat von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Der Text auf dem Plakat unterstellte schlagwortartig, die Gruppierung „Omas gegen Rechts“ befürworte unter anderem Gewaltverbrechen und Völkermord. So hieß es etwa: „Omas gegen Rechts bedeutet: Omas für Vergewaltiger“. Mitglieder der örtlichen Initiative, die an dem Tag mit einem eigenen Stand in der Erdinger Innenstadt vertreten waren, erstatteten daraufhin Anzeige.

Auf Nachfrage der SZ teilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Landshut jetzt in einem Schreiben mit, die rechtliche Prüfung habe ergeben, „dass die Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt waren und damit keinen Straftatbestand erfüllen“. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei es „Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung, Aufmerksamkeit zu erregen“, sodass auch „starke Formulierungen“ hingenommen werden müssten. Und: Wer sich selbst am politischen Meinungskampf beteilige und „dabei seinerseits das Grundrecht auf Meinungsäußerung in Anspruch nehmen könne“, müsse „auch drastisch formulierte, überspitzte und auch die Ehre berührende Kritik aushalten“.

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Die Rechtsanwältin der „Omas gegen Rechts“ hatte in der Begründung der Anzeige dagegen argumentiert, dass es sich eben nicht um eine pauschale „Kollektivbeleidigung“ gegen eine bestimmte Personengruppe handle – eine solche sei nicht unbedingt strafbar –, sondern die Plakataktion am AfD-Stand sich gezielt gegen einzelne Personen gerichtet habe. Schließlich hätten die „Omas“ an dem Dezembertag in der Nähe einen Infostand betrieben. „In der Kleinstadt Erding sind diese Personen auch mit ihrem Engagement persönlich bekannt“, so die Anwältin.

In Absprache mit der für sie tätigen Rechtsanwältin habe die Gruppierung beschlossen, auf Rechtsmittel zu verzichten, schreibt Maria Brand, eine der Sprecherinnen der „Omas gegen Rechts Erding“ zur Einstellung des Verfahrens. „Aber es macht uns fassungslos und betroffen, wie weit die Meinungsfreiheit gehen darf“.

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Von Regina Bluhme

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