Erding"Eine Riesenschweinerei"

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Seit Kurzem können Verbraucher im Netz sehen, welche Betriebe bei Lebensmittelkontrollen schlecht abgeschnitten haben. Viele Händler im Landkreis ärgert das. Sie befürchten, wegen Kleinigkeiten an den Pranger gestellt zu werden

Sarah Schiek

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Bäckermeister Franz-Josef Gruber ärgert sich. "Freilich, der Verbraucher soll informiert werden, aber muss es über das Internet sein? Wer da einmal drin steht, wird den Ruf nie wieder los." Grund für den Unmut des Obermeisters der Erdinger Bäcker-Innung ist das neue Verbraucherinformationsgesetz, das zum 1. September in Kraft getreten ist. Unbürokratischer und schneller sollen sich Verbraucher künftig darüber informieren können, wie Hersteller, Einzelhändler und Gastronomen bei der letzten Lebensmittelkontrolle abgeschnitten hat. Darüber hinaus stehen die Behörden nun in der Pflicht, die Öffentlichkeit von sich aus auf lebensmittelrechtliche Verstöße hinzuweisen. Sämtliche Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstmengen und Höchstwerten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz, aber auch erhebliche Verstöße gegen Hygienevorschriften sowie den Gesundheits- und Täuschungsschutz müssen künftig im Internet veröffentlicht werden. Ein halbes Jahr lang soll das betroffene Unternehmen unter Nennung der gefundenen Mängel auf einer Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geführt werden.

Seit dem Müller-Brot-Skandal würden es manche Kontrolleure übertreiben, das sagt Bäckermeister Gruber.
Seit dem Müller-Brot-Skandal würden es manche Kontrolleure übertreiben, das sagt Bäckermeister Gruber. Robert Haas

Auch wenn die Seite derzeit noch in unschuldigem Weiß erstrahlt, ruft die Gesetzesnovelle bei vielen lebensmittelverarbeitenden Unternehmern im Landkreis Erding Empörung oder zumindest Skepsis hervor. "Ich finde es eine Riesenschweinerei", sagt der stellvertretender Vorstand der Erdinger Dehoga Kreisstelle, Willi Dangl. "In der Gastronomie müssen wir mit lebendem Material arbeiten, da kann immer etwas passieren", glaubt der Wirtevertreter. Zwar sei in den 42 Jahren, die er seinen Betrieb bereits führe, noch nichts passiert. "Außer, als ich einmal mit der Zigarette durchs Lager gelaufen bin, da musste ich 20 Mark Bußgeld zahlen", erinnert er sich. Öffentlich an den Pranger gestellt zu werden, fände er jedoch nicht gut.

"Diese Maßnahme ist übertrieben", meint Bäckermeister Gruber. "Sonst müsste auch jeder Steuersünder oder Schwarzfahrer im Internet stehen." Wie er von Kollegen aus anderen Landkreisen gehört hat, schießen manche Lebensmittelkontrolleure seit dem Skandal um Müller-Brot "total übers Ziel hinaus". "Ein OP-Saal ist ein Drecksloch gegenüber den Forderungen, die da gestellt werden", empört er sich. Unter solchen Bedingungen könne keine Bäckerei arbeiten.

"Recht wertneutral" steht dagegen Ludwig Stuhlberger dem neuen Gesetz gegenüber. Der Veterinärmediziner ist Geschäftsführer der gleichnamigen Metzgerei in Wartenberg und stellvertretender Obermeister der Erdinger Metzger-Innung. Das Problem, sagt Stuhlberger, sehe er vor allem darin, dass bei den Kontrollen im Lebensmittelbereich kein einheitlicher Maßstab zu Bewertung angelegt werde. "Das Ergebnis ist unheimlich stark davon abhängig, wer kontrolliert. Manche Prüfer haben ihre Steckenpferde, manche sind sehr pingelig - das ist für den Verbraucher natürlich nicht ersichtlich." Jeder könne, beispielsweise wegen einer krankheitsbedingt personell knappen Situation, auf dem linken Fuß erwischt werden. Die Tatsache, dass die Mängelveröffentlichung im Netz eine Bußgeldprognose von mindestens 350 Euro voraussetzt, sei daher kein Garant für eine objektive Beurteilung.

Tatsächlich erklärt auch die Lebensmittelüberwachung des Erdinger Landratsamtes, dass es für Verstöße "keine allgemeingültige Definition entsprechend eines Bußgeldkatalogs" gebe. Lediglich ein Bußgeldrahmen werde durch das Lebensmittelrecht vorgegeben. Die Bewertung, ob ein erheblicher Verstoß vorliege, müsse bei der "Gesamtbetrachtung des Betriebs bei der Kontrolle" vorgenommen werden. Als Beispiele für schwerwiegende Mängel nennt die Behörde stark altverschmutzte Maschinen und Arbeitsgeräte, vermehrten Schädlings- und massiven Schimmelbefall oder immer wiederkehrende Verstöße. Im Landkreis Erding sind solche Zustände jedoch die Ausnahme: Zwar hat die Lebensmittelüberwachung im vergangenen Jahr in 276 Betrieben Verstöße registriert. Ein Bußgeldbescheid von über 350 Euro ist jedoch nur in vier Fällen erlassen worden. Veröffentlicht werden diese Verstöße allerdings nicht: Rückwirkend darf das Verbraucherinformationsgesetz schließlich nicht angwendet werden.

© SZ vom 12.09.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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