Erding/Dorfen:Tumult am "Unsinnigen"

Ein 54-jähriger Dorfener soll sich nach einer hitzigen Diskussion mit einem Türsteher mit der Polizei angelegt und zwei Beamte verletzt haben

Von Thomas Daller

Ein 54-jähriger Dorfener soll bei einem Handgemenge am Unsinnigen Donnerstag 2014 vor dem "Gasthaus am Markt" zwei Polizisten verletzt und anschließend beleidigt haben. Der Beschuldigte bestritt jedoch vehement, gegen die Polizisten handgreiflich geworden zu sein. Der Fall landete nun vor Gericht und endete mit einer Einstellung des Verfahrens. Widersprüchliche Zeugenaussagen erschwerten es, den tatsächlichen Verlauf des Tumultes zu rekonstruieren.

Der Angeklagte, ein Dorfener Original, und sein 32-jähriger Sohn sind beide Bauhandwerker und Stammgäste beim Mittagessen im Gasthaus am Markt. Auch am Unsinnigen Donnerstag wollten sie dort nach dem Hemadlenzenumzug noch etwas essen. Der Vater war bereits im Gasthaus und unterhielt sich mit der Wirtin, als der Sohn nachkommen wollte. Doch ein Mann vom Sicherheitsdienst, der an diesem Tag als Türsteher fungierte, wollte ihn nicht hineinlassen. Der Grund war eine Kälbertrinkflasche, die der Sohn dabei hatte. Solche Spaßgetränkeflaschen gehören beim Hemadlenzenumzug in Dorfen zum Lokalkolorit. Wohl aus Sorge um den Umsatz hatte die Wirtin angeordnet, dass man keine eigenen Getränke in das Gasthaus mitbringen dürfe. Zufällig bemerkte der Angeklagte die Diskussion zwischen Sohn und Türsteher und redete mit: Die Flasche sei nahezu leer und die Wirtin könne man ja fragen, ob sie bei Stammgästen ein Auge zudrücke. Doch der Türsteher schaltete auf stur und so ging die Diskussion lautstark weiter. Bis die Polizei auf die Situation aufmerksam wurde. Sie eskortierten Vater und Sohn vom Durchgangsbereich nach draußen auf den Gehweg und trennte die beiden voneinander. Dann brachten sie den 54-Jährigen so zu Fall, dass er sich auf dem Gehweg die Rippen prellte, legten ihm Handschellen an und fuhren mit ihm zur Polizeiinspektion.

Unterwegs soll der Angeklagte zu den Polizisten noch gesagt haben: "Ihr seids arme Hund', wenn ihr euch am Unsinnigen mit mir owedoa miasts." Das legte ihm die Polizei als Beleidigung aus. Er selbst bezeichnete dies vor Gericht lediglich als "Mitleidsbezeugung".

Kernpunkt der Anklage war jedoch, dass er in dem Tumult einen Polizist mit der Handkante geschlagen haben soll. Einen anderen soll er gekratzt und zudem versucht haben, einen weiteren Beamten mit der Faust zu treffen. Aber auf einer ganzen Reihe Fotos, die ein zufällig anwesender Zeitungsredakteur gemacht hatte, war keine Rauferei zu erkennen.

Zu dem angeblichen Handkantenschlag gab es weder ein Attest, noch war der Polizist in ärztlicher Behandlung. Von Kopfschmerzen war vor Gericht ebenfalls nicht die Rede, lediglich dass der Polizeibeamte an diesem Nachmittag im Gesicht gespürt habe, dass "da was war". Auch die Situation, in der der versuchte Faustschlag geführt worden sei, blieb relativ unklar. Ein beteiligter Polizist konnte sich nicht erinnern, ob diese körperliche Auseinandersetzung noch im Durchgangsbereich der Gaststätte stattgefunden habe oder erst draußen auf dem Gehweg.

Ein anderer Polizist, der als Zeuge gehört wurde, hatte überhaupt keine Schläge gesehen. Der Angeklagte habe sich jedoch "nicht kooperativ" gezeigt, als er mit Handschellen gefesselt worden sei. Der Angeklagte hatte seinerseits dem Gericht geschildert, dass die Polizisten ihm die Füße weggetreten hätten und dabei seine Arme so festhielten, dass er den Sturz damit nicht abfangen konnte. Man habe ihn mit dem "Gesicht auf den Asphalt" knallen lassen.

Nachdem der Türsteher krankheitsbedingt als Zeuge entschuldigt war, war noch der Sohn des Angeklagten als Zeuge nahe am Geschehen. Und er versicherte, dass sein Vater kein aggressives Verhalten an den Tag gelegt, niemanden gepackt und erst recht nicht geschlagen habe. "Ich hatte ihn permanent im Blick. Es hat keinen Schlag gegeben." Es sei nichts passiert, das Vorgehen der Polizei sei übertrieben gewesen. Und dabei blieb er. Auch, nachdem Richterin Christina Tenschert durchblicken ließ, er könne möglicherweise wegen Falschaussage belangt werden. Claus Grasser, der Rechtsanwalt des Angeklagten, monierte zudem, dass die Polizei erst mit einem Platzverweis zur Deeskalation beitragen müsste und nicht gleich zur Festnahme schreite. Ein Polizeibeamter hatte zwar auf Nachfrage ausgesagt, ein Kollege habe über einen dritten Kollegen gesagt, dieser habe wohl einen Platzverweis ausgesprochen. Aber an die Namen dieser Kollegen konnte er sich "leider nicht mehr erinnern".

Das verworrene Verfahren wurde schließlich gegen eine Geldauflage von 1800 Euro eingestellt, die der 54-Jährige am liebsten an das Jugendzentrum Dorfen zahlen wollte. Das akzeptierte das Gericht aber nicht. Nun wird sich der ESC Dorfen darüber freuen.

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