Erding:Die Hintermänner bleiben unbekannt

Lesezeit: 2 min

Eine 63-jährige Frau und ein 55-jähriger Mann werden wegen Betrugs verurteilt. Das angemietete Auto bleibt verschwunden

Von Gerhard Wilhelm, Erding

In einem waren sich die Verteidiger, die Staatsanwältin und Richterin Michaela Wawerla einig: die beiden Angeklagten, eine 63-Jährige und ein 55-Jähriger, beide aus Serbien, sind nicht die eigentlichen Täter. Die, die von ihrem Betrug profitieren sitzen ganz woanders. Doch letztendlich hatten die beiden am Flughafen München ein knapp 55 000 Euro teures Auto angemietet, das noch am selben Abend des 15. August über die Grenze nach Serbien fuhr und seitdem verschwunden ist. Als die beiden am nächsten Tag bei einer anderen Autovermietung ein rund 68 000 Euro teures Fahrzeug mieten wollten, schlug das interne Warnsystem der Autovermieter Alarm. Beide wurden verhaftet und saßen bis zur Verhandlung am Amtsgericht Erding in U-Haft. In Erding wurden sie jetzt wegen Betrugs und versuchten Betrugs zu je einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

Immer wieder kommt es am Flughafen München bei den Autovermietern vor, dass teure Fahrzeuge angemietet, aber nicht mehr zurück gegeben werden. In der Regel werden dabei falsche Ausweise oder Kreditkarten bei der Abholung vorgelegt, wie ein bei einer Autovermietung angestellter Zeuge sagte. Doch die beiden Angeklagten hatte ihre echten Ausweise vorgelegt und auch die Kreditkarte war in Ordnung. Das System hatte nach Zeugenaussage keinen Alarm ausgelöst. Allerdings sind mittlerweile die Autovermieter untereinander gut vernetzt, denn die hauseigene Security gab noch am Abend eine Warnung heraus, als entdeckt wurde, dass die beiden Angeklagten für den nächsten Tag erneut ein teures Fahrzeug anmieten wollten. Und dies führte zur Verhaftung beim zweiten Mal.

"Sie haben es der Polizei leicht gemacht dadurch", sagte der Verteidiger der 63-Jährigen, auf deren Namen beide Autos angemietet wurden. Das Vorgehen der beiden zeuge von "mangelnder Professionalität". Diejenigen, die den "wirtschaftlichen Profit" von der Tat haben, "die sitzen nicht hier". Auch der Verteidiger des 55-jährigen Angeklagten sah dies so: "An dem Fall wird deutlich, dass da richtige Strukturen dahinter stecken." Bei einem monatlichen Verdienst seines Mandanten von 500 Euro als Zimmerer und 200 Euro Rente bei der Mitangeklagten sei die Versuchung groß. Das, was man den beiden aber gezahlt hätte, wären sie nicht aufgeflogen, stehe nicht im Verhältnis zu dem, was die Hintermänner an der Tat verdienen würden. "Das rechtfertigt die Tat der beiden Angeklagten nicht, macht sie aber etwas verständlicher."

Aus einem Brief, den die Angeklagte in der U-Haft geschrieben hatte, ging hervor, dass sich nach der Abholung des 55 000 Euro teuren Autos in München ein Mann gemeldet hatte, der unter einem Vorwand das Auto dann übernahm und zur Grenze fuhr. Sie schrieb zudem, dass ihr Mitangeklagter ein Telefonat mit einem ihr Unbekannten in Berlin geführt habe, der eine Listen von drei weiteren Autos weiter gab. Zudem habe es Drohungen gegeben, wenn man die Autos nicht besorge.

Richterin Wawerla sah es so wie die Staatsanwältin: die beiden sind mit der Absicht nach Deutschland gereist, um dort mehrere Autos anzumieten, sie aber nicht zurückzugeben. Das sei gewerbsmäßiger Betrug, der einmal vollendet wurde und einmal beim Versuch stecken blieb. Sie hoffe, dass die beiden Angeklagten kein Teil einer Bande seien und sie auch keinen Kontakt mehr zu Personen der Bande haben werden. Angesichts des hohen Schadens sei trotzdem noch eine Bewährungsstrafe möglich, da beide keine Vorstrafen haben und die drei Monate in Untersuchungshaft bestimmt Eindruck gemacht haben. Sollten sie aber wieder nach Deutschland reisen und eine Straftat begehen, "dann sitzen sie die Strafe ab", sagte Michaela Wawerla.

© SZ vom 09.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: