Süddeutsche Zeitung

Terrorverdacht:Anklage gegen Franco A. nun zugelassen

Der Bundeswehroffizier führte in Erding ein Doppelleben als Flüchtling und plante dabei mutmaßlich Anschläge

Von Thomas Daller, Erding/Frankfurt

Franco A. wird nun doch der Prozess gemacht: Der Bundesgerichtshof hat die Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zugelassen. Der ehemalige Bundeswehroffizier hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und lebte in zwei Asylbewerberunterkünften in Erding und Kirchberg. Diese Fassade baute er auf, so der Verdacht, um bei einem Anschlag etwa durch absichtlich hinterlassene Fingerabdrücke den Anschein zu erwecken, ein Flüchtling habe ihn verübt.

Der Fall hatte in ganz Deutschland Aufsehen erregt: Mehr als ein Jahr lang war es dem Soldaten gelungen, sich als Flüchtling auszugeben. Verhaftet wurde er schließlich, als er am Flughafen Wien-Schwechat im Februar 2017 eine Pistole aus einem Schacht fischte, die dort für ihn deponiert war.

Die Spur führte nach Erding: Franco A. hatte sich am 29. Dezember 2015 als David Benjamin in einer Asylunterkunft in Offenbach gemeldet. Er behauptete, er sei Syrer und am 27. Dezember über die Balkanroute nach Deutschland eingereist. Am 14. Januar 2016 wurde er als David Benjamin einer Flüchtlingsunterkunft in der Wilhelm-Weindler-Straße in Erding zugewiesen. Seinen Mitbewohnern fiel auf, dass er die meiste Zeit nicht da war. Was sie nicht wussten: Der Oberleutnant hielt sich beim Jägerbataillon 291 der deutsch-französischen Brigade auf, das in Illkirch bei Straßburg stationiert ist.

Dass er nicht gut Arabisch spreche, begründete A. damit, französische Wurzeln zu haben

Am 7. November 2016 erfolgte seine Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Zirndorf bei Nürnberg. Im Beisein einer marokkanischen Arabisch-Dolmetscherin wurde Franco A. rund 80 Minuten lang befragt. Er stamme aus einer christlichen Obstbauernfamilie aus der syrischen Kleinstadt Tal Hasel, östlich von Aleppo, erzählte der Bundeswehrsoldat.

Die Familie habe Wurzeln in Frankreich, außerdem habe er in Syrien ein französisches Gymnasium besucht. Daher spreche er besser Französisch als Arabisch. Geflohen sei er, weil ihn das Assad-Regime für das Militär rekrutieren wollte. Und weil ihn die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aufgrund seines jüdisch klingenden Namens verfolgt habe. Seinen Vater hätten die Dschihadisten bereits getötet. Die Behörde glaubte ihm, er erhielt subsidiären Schutz und damit eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.

Im Januar 2017 nahm er mit seiner Freundin an einem Ball des österreichischen Bundesheers in der Wiener Hofburg teil und fand seinen Angaben zufolge in der Nacht in Wien in einem Gebüsch eine geladene Waffe. Aus Sicht der Ermittler ist diese Geschichte unwahrscheinlich. Immerhin handelt es sich um ein begehrtes Sammlerstück mit hoher Symbolkraft: Die Unique Modell 17 war die Offizierspistole der Wehrmacht im besetzten Frankreich. Franco A. deponierte sie in einer Behindertentoilette am Flughafen, wo sie eine Putzfrau findet und die Polizei informiert. Als er Anfang Februar erneut von München nach Wien fliegt, um die Waffe an sich zu nehmen, nimmt ihn die Polizei fest.

Der Abgleich der Fingerabdrücke führte zum Erdinger Kommunalpass, den er im Frühjahr 2016 erhalten hatte. Mit diesem bundesweit einmaligen System konnten Asylbewerber einkaufen und Geld abheben. Aufgeladen wurden sie vom Landratsamt, einsetzbar waren sie an allen Maestro-Terminals. Zwischen Januar 2016 und Januar 2017 soll Franco A. durch den Asylbetrug insgesamt 3480 Euro Leistungen kassiert haben. Das Bundeskriminalamt bat das Landratsamt Erding um Unterstützung, das frühere Leben von Franco A. zu durchleuchten. Der Kartenanbieter Sodexo wurde aufgefordert, die Daten auszulesen, das BKA fand heraus, wann sich der mutmaßliche Terrorist wo aufgehalten hatte und was er wann wo eingekauft hat. Ferner fand man heraus, dass er mehr als 1000 Schuss Munition gehortet und am Tag seiner Festnahme einem Komplizen übergeben hatte.

Aus den Daten seines Mobiltelefons und aus seinen Unterlagen ging hervor, dass er unter anderem Anschläge auf den damaligen Justiz- und heutigen Außenminister Heiko Maas (SPD), die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) und die Stiftungsvorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung Anetta Kahane geplant haben soll. Die Taten hätten dem fiktiven Flüchtling David Benjamin angelastet werden sollen.

Im Juni 2018 sah das Oberlandesgericht Frankfurt am Main allerdings noch "keinen hinreichenden Tatverdacht" für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Bundesanwaltschaft legte beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Dem BKA soll es Medienberichten zufolge nun gelungen sein, die Anschlagsplanung hinsichtlich der Stiftungsvorsitzenden zu erhärten. Die Klage wurde daher nun zugelassen, ein Termin für das Verfahren steht noch nicht fest.

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Quelle:
SZ vom 21.11.2019
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