Amtsgericht ErdingMöchtegern-Polizist muss Sozialstunden ableisten

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Weil er sich als Polizist aufspielte, muss ein 21-Jähriger Sozialstunden leisten und ist vorläufig seinen Führerschein los.
Weil er sich als Polizist aufspielte, muss ein 21-Jähriger Sozialstunden leisten und ist vorläufig seinen Führerschein los.
Bernd Weißbrod/dpa

Der 21-Jährige hatte in Erding ein anderes Auto ausgebremst und sich als Polizeibeamter ausgegeben. Bei seinem „Einsatz“ war er zudem bewaffnet.

Von Andreas Müller, Erding

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Es war an einem späten Samstagabend im März, als das Pärchen im Erdinger Rennweg von einem Opel überholt und mehrmals ausgebremst wurde. „Er ist gefahren wie verrückt“, schildert der 19-jährige Maler vor dem Amtsgericht in Erding, was an jenem Abend passiert ist. Im Kreisverkehr habe der Opel-Fahrer zunächst eine andere Ausfahrt genommen, sei aber in der Sigwolfstraße plötzlich wieder hinter ihnen aufgetaucht. Seine Freundin, die am Steuer saß, habe angehalten und er den Fahrer zur Rede gestellt: „Bro, so fährt man nicht!“

Daraufhin habe der Opel-Fahrer behauptet, er sei Polizist und fahnde nach einem Audi, der wie jener des Paares aussehe. Dann sei er ausgestiegen  – mit einer Pistole, die er aus dem Handschuhfach geholt und in ein Halfter an seinem Gürtel gesteckt habe. Außerdem konnte sich der Maler an ein Schlüsselband mit der Aufschrift „Bundespolizei“ und ein Blaulicht auf dem Armaturenbrett des Opels erinnern. Sein Mandant habe „richtig Blödsinn gemacht“, räumte der Verteidiger des Angeklagten ein und ergänzte: „Der Wunsch, zur Polizei zu kommen, war zu stark.“ Ein Kriminalpolizist als Zeuge bezeichnete den 21-Jährigen gar als „Polizeifanatiker“.

Nachdem er über sein Kennzeichen ermittelt war, habe bei der Durchsuchung seiner Wohnung und seines Autos neben Uniformen und weiteren Polizei-Utensilien eine Schreckschusspistole sichergestellt, so der Polizist. Diese sei von Silvester übrig geblieben, habe der Angeklagte versucht, sich herauszureden. Bei der Festnahme an seinem Arbeitsplatz am Münchner Flughafen sei berichtet worden, dass er sich wenige Monate zuvor gegenüber einem Planespotter, der Flugzeuge fotografiert hat, ebenfalls als Polizist ausgegeben haben soll. Seinen Job im Sicherheitsbereich ist er los: Um einer Kündigung zuvorzukommen, hat er einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

Nach dem Jugendgerichtsgesetz ist bei Heranwachsenden, also Volljährigen bis 21, in der Regel Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Dennoch attestierte ihm die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe eine Reifeverzögerung wegen „Brüchen in der beruflichen Laufbahn“: Vor seiner Tätigkeit am Flughafen hatte er eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann abgebrochen. Auch Amtsrichter Michael Lefkaditis hielt die Anwendung von Jugendstrafrecht für gerechtfertigt und verurteilte den nicht vorbestraften Arbeitslosen wegen Amtsanmaßung, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Nötigung zu sieben Tagen Sozialdienst. Zudem verhängte er ein einmonatiges Fahrverbot.

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