Das Konsumcannabisgesetz ändert auch die Beurteilung in Verfahren, die noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begonnen wurden. So etwa im Fall eines 19-jährigen Manns aus Oberding, bei dem vor eineinhalb Jahren 88 Gramm Marihuana und knapp 20 Gramm Haschisch bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren. Der Angeklagte räumte in seiner Verhandlung am Amtsgericht Erding ein, dass er die Drogen auch verkaufen wollte. Jugendrichter Michael Lefkaditis sagte zwar, das sei „nicht gerade wenig“ Marihuana und Haschisch gewesen. „Im Lichte der neuen Gesetzeslage“ sei es aber auch „nicht so viel“.
Inklusive des unerlaubten Besitzes von drei LSD-Pillen und zweier verbotener Springmesser gab es deshalb als Strafe eine vergleichsweise harmlose Ahndung. Der 19-Jährige muss sechs Tage Sozialstunden leisten.
Der Umgang mit Cannabis ist seit vier Monaten neu geregelt. Eines aber hat sich dabei nicht geändert: Grundsätzlich sind der Besitz und Erwerb, die Abgabe und der Handel mit Gras und Haschisch nach wie vor verboten. Das Konsumcannabisgesetz macht nur eine Reihe von Ausnahmen, was erlaubt ist. So darf jeder volljährige Mensch seit dem 1. April bis zu 50 Gramm Marihuana zu Hause bei sich aufbewahren.
Wer die Droge verkauft, macht sich jedoch in jedem Fall strafbar. Einzige Ausnahme ist der strikt reglementierte und kontrollierte Handel mit medizinischem Cannabis. All diese Umstände kamen im Verfahren gegen den 19-Jährigen zur Sprache.
Die Ermittlungen gegen den jungen Mann waren durch die Aussage eines anderen in Gang gekommen, der angegeben hatte, er habe von ihm sechsmal kleinere Mengen Gras gekauft. Vor Gericht wurde dieser Anklagepunkt letztlich aber fallen gelassen, weil der Käufer nicht als Zeuge erschien und die Justiz derzeit auch gar nicht weiß, wo er sich aufhält.
In seiner Wohnung findet die Polizei 1140 Euro Bargeld in „szenetypischer Stückelung“
Bei der Durchsuchung im Haus der Eltern des Angeklagten fand die Polizei jedoch nicht nur die oben genannten Mengen an Drogen, sondern auch eine Feinwaage, eine Reihe Plastiktütchen, die typischerweise zum Verpacken kleiner Mengen Gras benutzt werden, sowie 1140 Euro Bargeld in „szenetypischer Stückelung“. Offenbar war das der Kassenbestand seines Cannabis-Handels. Denn mit dem monatlichen Taschengeld von 45 Euro, das er als Schüler von seinen Eltern bekam, seien 1140 Euro „nicht vereinbar“, heißt es in den Akten.
Vor Gericht ließ der Angeklagte seinen Verteidiger die Vorwürfe der Anklage zugeben. Er zeigte sich auch damit einverstanden, dass die 1140 Euro „eingezogen“ wurden und so nun dem Staat zugutekommen. Mit Cannabis hat der junge Mann nach wie vor zu tun. Ein Arzt hat ihm medizinisches Cannabis verschrieben, das seine innere Unruhe dämpft und ihm das mitunter stressige Leben erleichtert.

