Süddeutsche Zeitung

Enttäuschung über Entscheidung:Dorfener Gastronomen geben nicht auf

In mündlicher Verhandlung soll das Verwaltungsgericht von der Unrechtmäßigkeit der Volksfestvergabe überzeugt werden

Von Florian Tempel, Dorfen

Die Dorfener Gastronomen Ernst Hennel, Robert Eicher, Ilse und Peter Klotz, die 15 Jahre lang als "Prost Mahlzeit GbR" gemeinsam die Festwirte des Dorfener Volksfestes waren, sind "sehr enttäuscht über die vorläufige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München", dass die Neuausschreibung und Vergabe des Volksfestes an den Landshuter Wirt Patrick Schmidt in Ordnung gegangen sei. Das teilen sie in einer Presseerklärung mit, in der sie zugleich ankündigen, nicht aufgeben zu wollen: "Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Vergabe aufgrund mehrerer Ungereimtheiten und Widersprüche rechtswidrig erfolgt ist." Es geht ihnen offensichtlich ums Prinzip und ihren Ruf - denn das Volksfest 2020 wird wegen Corona gar nicht stattfinden.

Das Verwaltungsgericht München hatte Anfang März die Klage der langjährigen Festwirte im Wesentlichen mit einem Argument zurückgewiesen: Das Gebot der Prost Mahlzeit GbR sei zu niedrig gewesen. Die Kläger hatten in ihrer Bewerbung mit nur 53 000 Euro deutlich weniger als die in der Ausschreibung geforderten 70 000 Euro Pachtzins für die Eishalle geboten, die die Stadt selbst jedes Jahr für 80 000 Euro vom ESC Dorfen für das Volksfest anmieten. Das Gericht erkannte, dass die Kläger schon deshalb eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllt hatten, so dass weitere Gesichtspunkte in diesem Fall nicht mehr so wesentlich waren. In der Begründung des Verwaltungsgerichts München heißt es: "Der Bieter mit einem darunter liegenden Pachtzinsangebot durfte nicht damit rechnen, zu einem Vertragsschluss zu gelangen."

Eicher, Hennel, Klotz und Klotz wollen das so nicht stehen lassen und machen eine andere Rechnung auf. "Wir haben - über Jahre hinweg und auf Wunsch der Stadt - diverse Sonderleistungen erbracht. Diese erklären unser reduziertes Gebot und hätten in unseren Augen ebenfalls berücksichtigt werden müssen", heißt es in der aktuellen Presseerklärung. "Wir haben die ortsansässigen Vereine und ihre Mitglieder über Jahre hinweg gerne zum traditionellen Volksfesteinzug sowie Volksfestauszug eingeladen, inklusive Finanzierung der dazugehörigen Bierzeichen." Darüber hinaus habe man auch zu einer Bierprobe vor dem Volksfest geladen. Zu den Sonderleistungen zählten auch die Realisierung einer Volksfest-Homepage, einer Facebook-Seite und der Dorfener Volksfest Zeitung "auf Wunsch der Stadt".

Vor der Ausschreibung 2019 sei man "dazu aufgefordert worden, all unsere Sonderleistungen und deren Kosten außerhalb der Ausschreibung aufzulisten". Das habe man auch getan. "Rechnet man diese Ausgaben unserem Gebotspreis hinzu, übersteigt diese Gesamtsumme das Angebot von Mitbieter Patrick Schmidt deutlich - und zwar um einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich", heißt es in der Prost Mahlzeit-Presseerklärung. Und schließlich: "Bei der entscheidenden Sitzung wurde unser Schreiben den Mitgliedern des Hauptausschusses allerdings gar nicht erst vorgelegt. Daher blieben unsere Sonderleistungen bei der Gesamtbetrachtung unseres Angebots unberücksichtigt."

Die Festwirte geben sich nun "zuversichtlich, das Verwaltungsgericht in einer mündlichen Verhandlung noch von unserer rechtlichen Bewertung überzeugen zu können". Ziel bleibt ein neues Auswahlverfahren, "in dem die Leistungen der Festwirte beim Volksfest vollständig anerkannt werden und nicht nur das Geld für die Stadtverwaltung Berücksichtigung findet". Neben der juristischen Auseinandersetzung um die Auswahlkriterien hätten "aus unserer Sicht auch die Mitglieder des Stadtrates ein Mitspracherecht, um für eine faire Behandlung der örtlichen Wirte und die Erhaltung der traditionellen Festhallenbewirtung eintreten zu können", heißt es abschließend.

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Quelle:
SZ vom 11.05.2020
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