Elterngeld-Streichung:Sparpaket auf Kosten der sozial Schwachen

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Wie viel sparen Bund und Kommunen auf Kosten einer Mutter, die Hartz IV bezieht? Peter Stadick von der Aruso Erding hat es ausgerechnet.

Florian Tempel

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Lehmer aus Neuching verteidigt das von der Bundesregierung beschlossene Sparpaket als ausgewogen. Im Gespräch mit der SZ wies er den Vorwurf zurück, von den Sparplänen würden vor allem sozial Schwache betroffen. "Das stimmt nicht", sagte Lehmer, "es wurde darauf geachtet, dass weder ältere Leute, Geringverdiener oder sozial Schwache noch Familien stark belastet werden."

Die Bundesregierung will deutlich mehr sparen als erwartet. Bis 2014 sollten ungefähr 80 Milliarden Euro eingespart werden - ein großer Teil davon im sozialen Bereich. (Foto: dpa)

Dass das Elterngeld für Bezieher von Arbeitslosengeld II gestrichen wurde, wollte er so nicht sehen. "Bei Hartz IV-Empfängern wurden bisher gewährte Pflichtleistungen durch Ermessensleistungen ersetzt. Das ist in meinen Augen ein guter Ansatz." Man müsse "auch sehen, dass in vielen anderen Bereichen gespart wird". So werde "die Wirtschaft beispielsweise durch die Luftverkehrsabgabe mit herangezogen".

Peter Stadick, der Geschäftsführer der Aruso Erding, hat die Auswirkung der geplanten Elterngeld-Streichung für einen typischen Fall durchgerechnet. Insgesamt bekommen derzeit 1464 Bedarfsgemeinschaften Stütze von der Erdinger Aruso. Davon sind gut ein Viertel Alleinerziehende. Eine allein erziehende junge Frau mit einem Baby bekommt als Hartz-IV-Empfängerin bislang für sich und ihr Kind alles in allem 1035,65 Euro im Monat. Darin ist die Zahlung der Miete für eine kleine Wohnung inbegriffen. Der Bund zahlt vom Gesamtbetrag bislang 488 Euro, der Landkreis, der für Miete und Nebenkosten aufkommt, den Rest.

Ohne Elterngeld verringert sich der Betrag um 300 Euro auf 735,65 Euro. Da die Miete in Stadicks Beispiel gleich bleibt, bedeutet die geplante Streichung der Elterngeldes, dass der jungen Mutter zum Bestreiten des Lebensbedarfs für sich und ihr Baby ganz massiv weniger zur Verfügung steht wird als bislang. Der Bund spart sich an der jungen Mutter künftig monatlich 235,45 Euro. Auch der Landkreis - und somit die Kommunen, die über die Kreisumlage die Landkreisaufgaben finanzieren - spart mit. Deutlich weniger als der Bund, aber immerhin 64,55 Euro im Monat.

Auch Familien, die als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II beziehen, oder Geringverdiener, die als sogenannte Aufstocker ebenfalls Hartz-IV-Unterstützung bekommen, betrifft die Streichung des Elterngeldes stark. In absoluten Zahlen sind es auch bei ihnen zwölf Monate lang 300 Euro weniger. Prozentual gesehen trifft es Familien und Aufstocker allerdings nicht so extrem wie junge Alleinerziehende.

© SZ vom 09.06.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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