Weil er die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Internet beleidigt hat, musste sich ein Mann aus Eitting vor dem Erdinger Amtsgericht verantworten. Der 42-Jährige versuchte zwar, sich herauszureden. Inhaltlich distanzierte er sich von dem Post indes nicht. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1400 Euro.
Als frauenfeindlich bezeichnete die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft in der Verhandlung am Mittwoch den Post, der am 20. Oktober 2023 auf der Internetplattform X, ehemals Twitter, online gestellt worden war. Auch wenn Marie-Agnes Strack-Zimmermann in der Passage nicht namentlich benannt ist, war sie gemeint. Das ergibt sich aus dem Zusammenhang: Der Kommentar bezieht sich nämlich auf einen von einer anderen Nutzerin am Vortag eingestellten Post, in dem die FDP-Politikerin genannt ist.
Offenbar hat Strack-Zimmermann Strafanzeige gestellt. Im Ermittlungsverfahren konnte der Angeklagte schnell als derjenige ermittelt werden, von dessen Account der Kommentar gesendet worden war. Obwohl er bei seiner polizeilichen Vernehmung zugab, den Kommentar verfasst zu haben, legte er gegen den Strafbefehl des Erdinger Amtsgerichts Einspruch ein.
Vor Gericht erschien der 42-Jährige, der eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, ohne Anwalt. Er verteidigte sich damit, dass er nicht wisse, ob er den Post geschrieben hat. „Wenn ich's gemacht hab’, dann wegen meiner Depressionen“, erklärte er und zeigte auf eine Mappe mit Attesten, die er mitgebracht hat. Die Antidepressiva, die er einnehme, würden sein Bewusstsein trüben. Deshalb sei er wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen.
Der 42-Jährige äußert auch vor Gericht seine Abneigung gegen Strack-Zimmermann
Die Generalstaatsanwältin tat die Einlassung des Angeklagten als „reine Schutzbehauptung“ ab. Amtsrichter Thomas Bauer erklärte: In dem vom Angeklagten beschriebenen Zustand der Desorientierung wäre er gar nicht in der Lage gewesen, den vorherigen Post derart zielgenau zu kommentieren. Auch den Einwand des Eittingers, seine Familie habe Zugriff auf seinen X-Account und die Familie sei groß, wollte Bauer nicht gelten lassen. Der Post „passt genau zu Ihrer Persönlichkeit“, wendete er sich an den Angeklagten. Mit Blick auf dessen sonstige Meinungsäußerungen sei klar: „Das ist genau Ihr Ton“.
Für die Täterschaft des 42-Jährigen spreche, neben dem Geständnis im Ermittlungsverfahren, dass er auch vor Gericht seine „Abneigung kundgetan“ habe. In der Tat ließ der Eittinger keinen Zweifel daran, dass er die Äußerungen der FDP-Politikerin für „unterste Schublade“ halte. So habe sich Strack-Zimmermann diffamierend über AfD-Wähler geäußert. Außerdem habe er ein Schreiben ihrer Anwälte bekommen, in dem er aufgefordert werde, 500 Euro zu zahlen. Das sei „Geldmacherei“, beschwerte er sich.
„Eine Politikerin muss sowas aushalten können“, betonte der Eittinger in seinem Schlusswort. Zwar werde von Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, mehr verlangt als von Privatpersonen, gab ihm Richter Bauer recht. Voraussetzung dafür, dass die Meinungsfreiheit des Angeklagten das Persönlichkeitsrecht Strack-Zimmermanns überwiegt, sei jedoch eine Auseinandersetzung in der Sache. „Da seh’ ich nichts“, stellte Bauer fest. Der Post sei „sehr stark auf die Geringschätzung der Person gerichtet“ und zudem einer unbegrenzten Zahl von X-Nutzern zugänglich gemacht worden. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss der nicht vorbestrafte 42-Jährige eine Geldstrafe von 1400 Euro bezahlen.