Ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung:Koffer voller Wasserpfeifentabak

Ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung: Wasserpfeifen sind beliebt. Viele junge Leute rauchen sie in Shisha-Bars, daheim oder im Sommer auch im Freien.

Wasserpfeifen sind beliebt. Viele junge Leute rauchen sie in Shisha-Bars, daheim oder im Sommer auch im Freien.

(Foto: Robert Haas)

Zwei junge Franzosen werden bei der illegalen Einfuhr von insgesamt 1,34 Tonnen am Flughafen München erwischt. Am Amtsgericht wird einer der Haupttäter wegen gewerbsmäßigen Schmuggels und Steuerhinterziehung verurteilt

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Die Menge war gewaltig, der Transportweg im Vergleich dazu ungewöhnlich. Insgesamt rund 1,34 Tonnen Wasserpfeifentabak wollten zwei Franzosen zusammen mit fünf in Dubai angeheuerten Kurieren über den Flughafen München in die EU einschmuggeln. Und zwar in jeweils pro Person fünf Koffern mit je zwanzig Kilogramm Tabak. Der erste Versuch klappte, beim zweiten Mal flog alles auf, nachdem der Zoll von französchen Behörden einen Tipp bekommen hatte. Einer der beiden Hauptangeklagten wurde nun am Amtsgericht Erding zu einem Jahr und acht Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, wegen gewerbsmäßigen Schmuggels und Steuerhinterziehung verurteilt.

Bei Flugreisen aus Nicht-EU-Ländern darf man in die Europäische Union nur Tabak bis zu einer Menge von 250 Gramm einführen. Wer mehr hat, muss Einfuhrabgaben entrichten - Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer. In diesem Fall lag der Schaden für den Staat bei insgesamt rund 56 000 Euro. Die Methode war nach den Ermittlung des Zolls in beiden Fällen gleich. Die zwei Hauptangeklagten lockten in Dubai Personen mit günstigen Hotelaufenthalten und Flugtickets an, um sie dann zu überreden, beim Heimflug jeweils fünf identische Koffer mit sich zu nehmen. Beim ersten Mal klappte es nicht ganz, was aber nicht am Zoll lag, sondern wohl an der Fluggesellschaft - es fehlten in München drei Koffer. Die reklamierte der Angeklagte damals und blieb dabei einem Flughafenmitarbeiter in Erinnerung. Beim zweiten Mal Mitte Mai hatte der Zoll einen Tipp bekommen. Am Flughafen München wartete man ab, bis alle ihre Koffer in Empfang genommen hatten und der erste sie - nachdem er beim Zoll durch den Ausgang "Nichts zu verzollen" gegangen war - in einen am Ausgang bereit stehenden Transporter mit französischem Kennzeichen geladen hatte. Dann wurden alle sechs festgenommen. Der Hauptangeklagte war mit seinen fünf Koffern über Frankfurt ins Land gekommen, weil er keinen erneuten Verdacht auf sich lenken wollte, wie der ermittelnde Zollbeamte aussagte. Auf den ersten Schmuggel war man über die Auswertung der umfangreichen Handydaten und der Passagierlisten gekommen. Die damals eingeschmuggelten 642 Kilogramm Tabak hat man jedoch nicht gefunden. Es wird vermutet, dass eine Pariser Shisha-Bar Abnehmer war. Die beim zweiten Versuch geschmuggelten 700 Kilogramm wurden sichergestellt.

Der Angeklagte, bei seiner Tag knapp über 20 Jahre alt, zeigte sich voll geständig und bereit, den Schaden wieder gut zu machen. Was Teil eines Deals zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung war, damit die Strafe zur Bewährung ausgesprochen werden konnte. Für den Angeklagten sprach auch, dass er bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war. Für Richter Michael Lefkaditis war der einer der "Hauptakteure", wenn auch wohl nur eine "mittreibende Kraft" in einer größeren Organisation. Das "sehr planvolle und zielgerichtete Vorgehen" zeuge von krimineller Energie und entspreche dem Handeln eines Erwachsenen, deshalb komme eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht nicht in Frage. Gegen den zweiten Angeklagten wird im September verurteilt.

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