Eching:Glücksspiel im Pils-Pub

Betreiber hat es versäumt, seine Spielothek genehmigen zu lassen

Einen Behördenstempel zu wenig hatte jahrelang eine Spielothek im Echinger Gewerbegebiet-Ost. Im Streit um die geplante Spielhalle im Ortskern an der Bahnhofstraße ist der Lapsus nun aufgekommen. Das Rathaus hat ein Auge zugedrückt und den Fehler nachträglich korrigiert.

Der Betrieb an der Freisinger Straße im Gewerbegebiet war 2001 als Pils-Pub genehmigt worden. Parallel dazu besorgte sich der Betreiber allerdings die Lizenz als Glücksspielbetrieb. Bei der wird das Rathaus nicht gefragt. Allerdings wäre zur Nutzung eines Pils-Pubs als Spielhalle auch ein baurechtlicher Umnutzungsantrag notwendig gewesen, der wiederum durch den Gemeinderat gegangen wäre. Angesichts der Skepsis im Echinger Rathauses zu derartigen Einrichtungen wäre der Ausgang mindestens offen gewesen.

So aber fand das lizenzierte Glücksspiel in einem als Pils-Pub genehmigten Lokal statt. 16 Jahre hat das in den Behörden niemanden gestört. Im Zuge der Debatte um die Pläne an der Bahnhofstraße kam behördenintern nun die Frage auf, mit welcher Argumentation die Spielothek an der Freisinger Straße genehmigt worden war - und so fiel auf, dass dies nie geschehen war. Auf Betreiben des Landratsamtes hat der Betreiber nun einen nachträglichen Nutzungsantrag als Spielothek eingereicht. Die Gemeindeverwaltung hat den wortlos durchgewunken. Nach 16 Jahren sei nicht mehr zu entscheiden, ob der fehlende Antrag seinerzeit mutwillig unterblieben sei oder ob sich der Betreiber mit der Glücksspiellizenz ausreichend ausgestattet gefühlt habe.

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