Ebersberg:Keine Heizung, keine Miete

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Landkreis Ebersberg verklagt Familie vor dem Amtsgericht

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Draußen vor der Tür liegen die Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, aber drinnen ist es kaum angenehmer. Von der sprichwörtlich warmen Stube kann bei einem Haus im westlichen Landkreis Ebersberg keine Rede sein - zumindest behauptet das der dortige Mieter. Dieser klagt, die Fußbodenheizung funktioniere nicht richtig und warmes Wasser aus der Leitung gebe es auch erst nach minutenlangem Warten. Doch rechtfertigt das eine hundertprozentige Mietminderung? Ja, sagt der Mieter. Nein, sagt der Landkreis Ebersberg, dem das Haus gehört und der die Familie deshalb auf Räumung verklagt hat.

Bei der Güteverhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht versuchte Richterin Cornelia Räder-Roitzsch zwischen den Parteien zu vermitteln, schnell wurde jedoch klar, dass es an diesem Tag zu keiner Einigung kommen wird. Insgesamt geht es um fünf ausstehende Monatsmieten über zusammengerechnet 7900 Euro, die die Familie in Rückstand ist. Sie hatte die Zahlungen für November 2017 sowie die Monate Februar bis Mai 2018 komplett eingestellt, weil sie den mangelhaften Zustand der Sanitäranlagen beklagt. "Das rechtfertigt aus meiner Sicht aber keine komplette Mietminderung", so Richterin Räder-Roitzsch, die damit die Einschätzung des Landkreises teilte.

Dessen Anwalt wollte sich auch deshalb nicht auf einen Vergleich einlassen, da sich das zunächst angepeilte Auszugsdatum der Familie nach hinten verschoben hat - und damit der Räumungstermin Ende September nicht eingehalten werden kann. Aus beruflichen Gründen muss der Mieter des Hauses, der sich am Dienstag selbst verteidigte, im Herbst ins Ausland ziehen. Sein Sohn aber müsse sich die für die Schule erforderlichen Sprachkenntnisse erst noch in Deutschland aneignen, wie der Mann vor Gericht sagte. Deshalb könnten der Junge und dessen Mutter das Haus erst im März nächsten Jahres verlassen. Mit einer so langen Räumungsfrist waren die Vertreter des Landkreises allerdings nicht einverstanden, die dafür plädierten, dass Beweise erhoben werden.

Das ist nun Aufgabe eines Gutachters, der prüfen soll, ob die eigenmächtige Mietminderung der Familie gerechtfertigt war. "Wenn Sie sich nicht einigen wollen, dann machen wir hier eben weiter", bemerkte Räder-Roitzsch. Die noch ausständige Miete von knapp 8000 Euro hätte die Kreisbehörde im Übrigen nicht zur freien Verfügung. Der komplette Betrag würde der Ebersberger Kreisklinik zugutekommen. Das hatte die verstorbene ehemalige Hausbesitzerin in ihrem Testament vermerkt, ehe sie das Gebäude dem Landkreis überschrieben hat.

© SZ vom 10.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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