Ebersberg:Eins übergebraten

Amtsgericht verurteilt 33-Jährigen zu Geldstrafe

Von Daniela Gorgs, Ebersberg

Alkohol war im Spiel, als zwei Männer an einem späten Abend im April in einen Streit gerieten. Die verbale Auseinandersetzung fand in der Küche einer Asylbewerberunterkunft im Landkreis Ebersberg statt. Der Zwist spitzte sich so zu, dass einer der beiden Kontrahenten, ein 33-jähriger Mann, zur Bratpfanne griff und sie seinem 63-jährigen Widersacher unvermittelt über den Kopf zog. Das Opfer, das durch den Schlag eine Schädelprellung erlitt und für zwei Tage krank geschrieben wurde, erstatte Strafanzeige.

Jetzt musste sich der 33-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Was den Streit ausgelöst und warum der Mann zur Bratpfanne gegriffen hatte, wurde im Prozess nicht geklärt. Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben an dem Abend ein großes Glas Whiskey getrunken hatte, räumte die Tat sofort ein. "Ich habe einen Fehler gemacht." Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Vera Hörauf, wie sich denn danach das Zusammenleben in der Unterkunft gestaltet habe, sagte er nur, dass sein Opfer am nächsten Tag noch "sehr sauer" gewesen sei. Seine Entschuldigung habe er erst später angenommen. Der 63-Jährige, der als Zeuge geladen war, berichtete, dass die Sache für ihn längst ausgeräumt sei. Er wollte nicht, dass der Angeklagte jetzt noch bestraft werde. "Dann bekommt er nur Ärger mit seiner Familie." Der 63-Jährige hatte sogar seinen Strafantrag zurückziehen wollen. Eine gefährliche Körperverletzung aber wird von Amtswegen weiterverfolgt.

Der Staatsanwalt erkannte die Not, doch sagte er: "Eine Bratpfanne gehört zu den brachialeren Werkzeugen." Eine gefährliche Körperverletzung erlaubt einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, erklärte er dem Angeklagten. Bei einem minderschweren Fall aber könne man das Strafmaß erheblich niedriger, zwischen drei Monaten und fünf Jahren, ansetzen. Der Staatsanwalt erachtete den Küchenstreit eindeutig als minderschweren Fall. Er setzte die Strafe nicht nur am untersten Rand an, sondern wandelte den Freiheitsentzug auch noch in eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen um und legte die Höhe auf 15 Euro fest.

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