Ebersberg:Bewährungsstrafe für Hanfzüchter

Gärtnern entspannt, so heißt es, ganz besonders wenn sich der Gärtner einer besonderen Pflanze widmet: Der Marihuanastaude. Was aber leider ziemlich illegal ist, wie nun ein junger Mann vor dem Amtsgericht erfahren musste. In der Wohnung des 23-Jährigen aus dem Landkreisnorden stellte die Polizei neben einer Auswahl diverser Drogen auch eine ansehnliche Hanfplantage sicher: 22 Marihuanastauden wuchsen dort. Auf die Spur gekommen war die Polizei dem Studenten, weil er neben Drogenanbau auch Drogenhandel betrieb - was ihm einen zusätzliche Anklagepunkt einbrachte.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig und gab auch Auskunft über sein Motiv: "Es war Monatsende, das Geld war knapp, da habe ich eben meine Reste verkauft." Insgesamt zweieinhalb Gramm Marihuana und sieben Gramm Amphetamin, zum Gesamtpreis von 120 Euro. Die "sehr professionell angebauten" 22 Pflanzen - so die Richterin nach Durchsicht der Beweisfotos - habe er aber nur zum Eigenbedarf hochgezogen. Eigentlich hätten es viel weniger Stauden sein sollen, er habe nämlich einen speziellen Schrank für die Aufzucht "da passen nicht mehr als zwei oder drei Pflanzen rein." Dass es doch eine größere Anpflanzung geworden sei, erklärte der 23-Jährige damit, dass er eine Handvoll Samen ausgesät habe, "man weiß ja nicht, ob alle etwas werden". Dass sich so viele so gut entwickelten, habe ihn selbst auch überrascht, "vielleicht habe ich ja einen grünen Daumen."

Vor allem aber habe er viel Stress, so der junge Mann, neben dem Studium arbeite er noch im Supermarkt. Damit er trotzdem die Energie zum Lernen aufbringe, nehme er Amphetamine, am Abend rauche er dann Hanfprodukte zum Einschlafen und am Wochenende gebe es "zum Feiern" Ecstasy. Alle diese Substanzen hatte die Polizei bei der Hausdurchsuchung gefunden.

Vielleicht sei es Zeit für einen anderen Lebenswandel, meinte Richterin Vera Hörauf: "Sie putschen sich tagsüber auf, abends rauchen Sie dann Marihuana zum Runterkommen, das kostet viel Geld und illegal ist es noch dazu." Eine Einschätzung, die der Angeklagte voll und ganz teilte, "ich würde schon gerne aufhören - auch weil ich endlich meinen Führerschein wieder haben will". Der war vor einem Jahr wegen Drogen am Steuer eingezogen worden. "Leider bin ich nicht so gut in Selbstdisziplin", bedauerte der Angeklagte. "Soll ich Sie jetzt zwingen?", fragte die Richterin, "hilft es, wenn Sie eingesperrt werden, falls Sie nicht damit aufhören?" Das könnte hilfreich sein, so der Angeklagte. Dem Wunsch kam das Gericht nach: Der 23-Jährige, der schon zwei Vorstrafen hat, wurde zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss er mit drei Drogenscreenings seine Abstinenz belegen, außerdem an drei Suchtberatungsgesprächen teilnehmen.

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