Dorfen:Zwei Termine für alle

Zentrale Bürgerversammlungen in der Turnhalle der Mittelschule

Üblicherweise gibt es in Dorfen in jedem Herbst fünf Bürgerversammlungen, eine in der Kernstadt und vier in den Außenorten. In diesem Jahr ist es ganz anders, wie die Stadt mitteilt. Es wird zwei zentrale Bürgerversammlungen für alle Dorfenerinnen und Dorfener geben, am Dienstag und Donnerstag, 3. und 5. November. Beide Versammlungen werden in der Turnhalle der Mittelschule abgehalten und beginnen jeweils um 19 Uhr.

An beiden Terminen wird die Turnhalle für je 150 Personen bestuhlt. Beim Betreten der Halle muss eine Maske getragen werden, die erst am Sitzplatz abgenommen werden darf. "Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere" dürfen nicht kommen. Zudem werden die Kontaktdaten der Teilnehmer aufgenommen, pro Hausstand reicht ein Datensatz. Formulare gibt es am Eingang der Turnhalle, Stifte muss man aber selbst mitbringen. Um die Wartezeiten beim Einlass zu verringern, bittet die Stadtverwaltung sich möglichst über ein Kontaktformular, dass sich auf der Homepage der Stadt www.dorfen.de findet, vorab anzumelden.

Bürgerversammlungen sind gesetzlich festgelegte Pflichtveranstaltungen. In der Regel erstattet der Bürgermeister einen ausführlichen Rechenschaftsbericht über die Arbeit der Stadtverwaltung und die städtischen Betriebe, gibt einen Überblick über aktuelle Planungen und die finanzielle Situation der Kommune. Der eigentliche Sinn einer Bürgerversammlung ist es jedoch, dass Bürgerinnen und Bürger Anliegen einbringen und das Wort ergreifen können, was ihnen bei Stadtratssitzungen nicht gestattet ist.

Die Stadtverwaltung bittet "aus organisatorischen Gründen" darum, Angelegenheiten und Themen, die bei der Versammlung angesprochen und behandelt werden sollen, spätestens schon eine Woche vor dem Versammlungstermin im Rathaus bei Roswitha Gruber, Telefon 08081/411 177, oder E-Mail gruber.roswitha@dorfen.de, möglichst schriftlich anzumelden. Gleichwohl können Anliegen auch erst direkt in der Bürgerversammlung eingebracht werden.

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