München-Mühldorf-Freilassing:Ausbaustrecke soll raus aus dem Gesetz

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Auch am Bahnhof in Dorfen hat der 28-Jährige das Mädchen noch verfolgt. In einem nahen Imbiss wurde er dann festgenommen. (Foto: Renate Schmidt)

Der Bahnausbau von München bis Freilassing sollte per Gesetz beschleunigt werden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall - und die Deutsche Bahn setzt alles daran, da irgendwie rauszukommen.

Von Florian Tempel, Dorfen

Anfang 2020 hat der Bundestag das Gesetz mit dem superlangen Namen Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz beschlossen. Es ist ein Projekt aus der Zeit des ehemaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU), dem - sagen wir es mal so - nicht immer alles geglückt ist. Das Gesetz sollte den Bau von wichtigen Infrastrukturprojekten beschleunigen. An erster Stelle der im Gesetz explizit genannten Projekte steht der Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing. Alexander Pawlik, der Gesamtprojektleiter der Ausbaustrecke 38 (ABS 38), ist nicht der erste Vertreter der Deutschen Bahn, der das Gesetz als Flopp kritisiert hat. Denn es führt, wie es Pawlik in einem Pressegespräch noch einmal auf den Punkt brachte, zu "Entschleunigung statt Beschleunigung". Pawlik erklärte nun aber auch, dass und wie man aus dem Gesetz rauskommen wolle.

Schon im März dieses Jahres hatte Klaus-Dieter Josel, der Konzernbevollmächtigte der Bahn für den Freistaat Bayern, bekannt gegeben, dass sich wegen des komischen Gesetzes der Bahnausbau von München bis Freilassing um mehrere Jahre verzögere. Pawlik legte nun nach und erläuterte die komplette Absurdität des Ganzen.

Kaum war das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz in Kraft getreten, habe man bei der Deutschen Bahn alles versucht, dass es nicht auf die Ausbaustrecke München-Mühldorf-Freilassing angewendet wird. "Unser Bestreben der letzten eineinhalb bis zwei Jahre war, da wieder auszusteigen." Dieser Wunsch, der schließlich auch auf höchster Ebene vom Vorstand der Deutschen Bahn im Bundesverkehrsministerium vorgetragen wurde, so Pawlik, sei jedoch auch unter dem neuen Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) unerhört und unerfüllt geblieben. Im Mai habe Wissing in einem Schreiben an den bayerischen Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) noch einmal endgültig und definitiv dargelegt, dass es derzeit keinen Rückzug aus dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz gebe. Man müsse da durch.

Oder eben doch nicht, wie ABS-38-Gesamtprojektleiter Pawlik ungezwungen im Pressegespräch erläuterte: "Gott sei Dank hat irgend ein schlauer Mensch in dem Gesetz doch eine Ausstiegsklausel platziert." Diese Klausel könne man zwar erst zu einem recht späten Zeitpunkt nutzen, aber immerhin. "Wir bereiten uns intensiv darauf vor, dass diese Option gezogen wird." Es bleibt also dabei. Die Deutsche Bahn setzt alles daran, die ABS 38 vor einem Gesetz zu retten, das maßgeschneidert für die ABS 38 gemacht wurde, das aber hinten und vorne nicht passt.

Der Zeitplan der Bahnplaner sieht derzeit so aus: Die ausgearbeiteten Pläne für den ersten der 16 Planungsabschnitte sollen Ende dieses Jahres beim Eisenbahnbundesamt zur Genehmigung eingereicht werden. Bis Ende 2024 sollen alle zwei bis drei Monate die Planungsunterlagen für die weiteren 15 Abschnitte folgen. Die Prüfung beim Eisenbahnbundesamt werde jeweils eineinhalb bis zweieinhalb Jahre dauern. Danach würden sich 16 einzelne Gesetzgebungsverfahren anschließen. Was sich dann aber durch die Ausstiegsklausel vermeiden ließe. Man könnte die Abschnitte dann eben doch mit Planfeststellungsbeschlüssen genehmigen lassen. Mit dem Bauen könne man auch dann wohl frühestens 2028 beginnen.

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