Dorfen:Kräftige Watschn für den Bürgermeister

Nachhilfe für Heinz Grundner: Ausschluss der Öffentlichkeit war rechtswidrig, urteilt das Landratsamt

Von Florian Tempel, Dorfen

Die Geheimsitzung des Dorfener Stadtrats am 1. Oktober war vollständig rechtswidrig. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung durch die Kommunalaufsicht des Landratamts. "Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist bei allen drei Tagesordnungspunkten zu Unrecht erfolgt", heißt es in einem an Bürgermeister Heinz Grundner (CSU) adressierten Schreiben.

Der Stadtrat hatte hinter verschlossenen Türen fünf Stunden lang die Einführung der sozialgerechten Bodennutzung (Sobon), eine Sanierungssatzung für das Bahnhofsumfeld und das Stadtentwicklungskonzept diskutiert und dazu auch Beschlüsse gefasst. Das alles hätte "zweifelsfrei in öffentlicher Sitzung" passieren müssen, schreibt der Leiter der Kommunalaufsicht. Er gibt damit Grünen-Stadträtin Ursula Frank-Mayer Recht, die die Nichtöffentlichkeit der Sitzung scharf kritisiert und das Landratsamt eingeschaltet hatte.

Grundner hatte versucht, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. "Es muss einem Gremium vorbehalten sein, bestimmte Dinge vorzuberaten, ohne dass es gleich an die große Glocke gehängt wird", sagte er eine Woche nach der Sitzung. Es sei der "Meinungsbildung" im Stadtrat nicht förderlich, "wenn man es gleich in der Öffentlichkeit macht". Zudem sei die Sitzung ursprünglich als "Workshop" des Stadtrats angesetzt gewesen: "Ob das jetzt ein Workshop war oder Stadtratssitzung - das ist doch Haarspalterei."

Die Kommunalaufsicht gibt Grundner Nachhilfe zur Gesetzeslage: Die Gemeindeordnung sehe keine nicht öffentlichen "Arbeitssitzungen" vor. Jede "vorausgehende Beratung" müsse öffentlich sein, um "dem Interesse der Öffentlichkeit bereits in der Phase der Entscheidungsfindung Rechnung zu tragen". Grundner sei dafür zwar nicht alleine verantwortlich, sondern der gesamte Stadtrat. In seiner "Funktion als Sitzungsleiter" sollte er jedoch "stets besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes" richten.

Zu guter Letzt setzt das Landratsamt ein Ultimatum: Zwei Punkte der Geheimsitzung - die Themen Sobon und eine Sanierungssatzung für das Bahnhofsumfeld - müssen bis zum 15. Dezember noch einmal öffentlich behandelt werden. Über das Stadtentwicklungskonzept wurde bereits in einer öffentlichen Sitzung diskutiert und so "die fehlerhafte Behandlung geheilt".

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