Süddeutsche Zeitung

Dorfen:Denkmalamt legt Veto ein

Behörde ist für den Erhalt des bestehenden Dorfener Rathauses

Beim geplanten Neubau des Rathauses in Dorfen war man bislang stets davon ausgegangen, dass das Landesamt für Denkmalpflege nichts gegen einen Abriss das alten Rathauses einzuwenden hätte. Tatsächlich ist dem jedoch nicht so. Die Pressesprecherin der Denkmalbehörde teilte dazu mit: "Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat sich im Vorfeld des Wettbewerbs zur Neuerrichtung des Dorfener Rathauses immer für die Erhaltung des historischen Rathauses ausgesprochen." Man habe nur dem Abbruch des kleineren Gebäudes neben dem bestehenden Rathaus zugestimmt, doch "ein Abbruch des historischen Rathauses stand nicht zur Diskussion".

Im Dorfener Stadtrat war die Erhaltung des alten Rathauses oder zumindest seiner Fassade allerdings sehr wohl ein Diskussionsthema. Mit dem Ergebnis, dass der Mehrheit ein Totalabriss des Gebäudes als richtige und beste Lösung erschien. Im Auslobungstext zum Architektenwettbewerb steht deshalb unmissverständlich: "Das bestehende Rathaus und das bestehende Nachbargebäude sollen abgebrochen werden und an ihrer Stelle ein Neubau errichtet werden." Auf einer hinteren Seite ist freilich auch festgehalten: "Aus denkmalfachlicher Sicht ist die Bausubstanz des Gebäudes Rathausplatz 2 grundsätzlich erhaltenswürdig." Keiner der 20 Architekten, die an dem Wettbewerb teilnahmen, lieferte einen Entwurf, der die Erhaltung alter Bausubstanz vorsah. Bei der entscheidende Sitzung der Wettbewerbsjury nahm auch eine Vertreterin des Landesamts für Denkmalpflege teil. Sie machte damals keine Bedenken geltend. Nun heißt es, die Vertreterin des Denkmalamtes habe beim Wettbewerb kein Stimmrecht gehabt und habe schon deshalb dem Ergebnis des Architektenwettbewerbs gar nicht zustimmen oder ihn ablehnen können.

Das Denkmalamt schreibt weiter, dass man zum Abriss des alten Rathauses erst etwas sagen werde, wenn ein Antrag für einen Neubau vorliege, was bislang nicht der Fall sei. Die Behörde werde dann "eine Empfehlung" abgeben. Die Entscheidungsgewalt liegt jedoch beim Landratsamt, letztlich sogar bei Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) persönlich.

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Quelle:
SZ vom 14.01.2016 / flo
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