Dorfen:Neuer Ansatzpunkt gegen A94-Lärm

Die Stadt Dorfen greift eine Planänderung als "nichtig" an

Von Florian Tempel, Dorfen

Die Stadt Dorfen fordert in einem Brief an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes an der Isentalautobahn. Doch das mit zwei lokalen Bürgerinitiativen gemeinsam ausgearbeitete Positionspapier ist kein verzweifeltes Bittschreiben. Die Forderungen werden selbstbewusst vorgetragen und sind mit einem außergewöhnlichen rechtlichen Antrag verbunden. Der Dorfener Rechtsanwalt Claudius Siebert hat für die Stadt einen "Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Planänderung beim Neubau der A 94" formuliert. Dieser Antrag hat es in sich und könnte der Stadt eine juristische Anspruchsgrundlage für ihre Forderungen geben.

Es geht um eine nicht nachvollziehbare Planänderung, über die schon mehrfach berichtet wurde. 2015 wurde eine "Änderungen von Lärm- und Immissionsschutzwänden sowie des Fahrbahnbelages" im Bereich von sieben A 94-Brückenbauwerken beschlossen. Die ursprünglich im Planfeststellungsbeschluss 2009 vorgesehenen "hochabsorbierenden und lichtdichten Lärm- und Immissionsschutzwände" wurden teilweise durch Plexiglasscheiben ersetzt. Auf der 275 Meter langen Lappachtal-Brücke bei Dorfen wurden etwa statt brauner Schallschutzwände durchgehend blaue Scheiben installiert, die viel weniger Lärmschutz bieten. Zur Begründung hieß es, so werde die "Gestaltung der Brückenbauwerke" verbessert, man erreiche "ein Erscheinungsbild, welches einen erheblich leichteren Eindruck erweckt", und "die Riegelwirkung der Bauwerke und damit Eingriffe der Planung in das Landschaftsbild wird erheblich minimiert." Als Kompensation werde man den Fahrbahnbelag verbessern.

Rechtsanwalt Siebert zerpflückt das detailliert und Stück für Stück. Er legt dar, dass weder die Optik noch der Fahrbahnbelag verbessert worden sind. Also sei die Planänderung Quatsch, etwa so wie die Abrissgenehmigung für ein bereits abgerissenen Haus. Die Planänderung sei ein so "grober offenkundiger Fehler", dass sie nicht gelten könne und deshalb als "nichtig" erkannt werden müsse. In einem ersten Schritt muss die Regierung von Oberbayern erklären, wie sie die Sache sieht. Das muss, sagt Siebert, per behördlichem Bescheid passieren: "Auf die Begründung kann man gespannt sein." In einem zweiten Schritt könnte man dagegen am Verwaltungsgericht klagen.

Womöglich taugt schon der "Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit" als Verhandlungsmasse, um die Forderungen der Stadt besser durchsetzen zu können: die von den beiden Bürgerinitiativen benannten Verbesserungen wie bessere und höhere Lärmschutzwände, Lückenschließungen und die Erhöhung von Lärmschutzwällen.

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