Die Lindenallee:Nachpflanzung nur im "rechtlichen Rahmen"

Landrat Bayerstorfer verteidigt bisherige Maßnahmen an der Straße zwischen Wartenberg und Kirchberg

Von Gerhard Wilhelm, Wartenberg

In einem Antwortschreiben an Helga Stieglmeier, Vorstandssprecherin des Kreisverbands der Grünen und Kreisrätin, hat Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) noch einmal versichert, dass auch ihm der Erhalt der Lindenallee von Wartenberg nach Kirchberg "persönlich wichtig" sei. Allerdings seien alle Anstrengungen dafür bisher mehr oder weniger von wenig Erfolg gekrönt gewesen, was zum Teil an den rechtliche Rahmenbedingungen liege. Deshalb habe man das im April 2018 zusammen erstellte Nachpflanzungskonzept noch nicht umsetzen können.

Nach der im April 2018 erfolgten Anliegerversammlung habe man die Grundstückseigentümer entlang der Allee erneut im Sommer 2018 und im März 2019 aufgefordert, sich zu melden, falls sie Grund für die Nachpflanzung von Linden zur Verfügung stellen wollen - entweder durch Verkauf oder eine Dienstbarkeit ohne Haftungsrisiko für die Eigentümer. Konkrete Zusagen habe man aktuell aber nur von sechs der insgesamt 64 Eigentümer erhalten, teilt das Landratsamt mit. Davon seien zwei mit einem Verkauf und vier mit einer Grunddienstbarkeit einverstanden.

Nach dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz müsste laut Bayerstorfer aber für die Nachpflanzung für erkrankte und abgestorbene Linden ein Abstand von mindestens 4,50 Meter zur Straße eingehalten werden, um die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" nicht zu beeinträchtigen. Auch die Empfehlungen der ESAB 2006 (Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, für die Straßenbauverwaltung verbindlich) sehe einen Mindestabstand von 4,50 Meter vom Fahrbahnrand vor. Der Landkreis ist aktuell Grundeigentümer von rund einem bis maximal drei Metern.

Es liege auf der Hand, dass besonders Bäume in Fahrbahnnähe - einige Linden seien nur 25 Zentimeter weg - beim Abkommen von der Fahrbahn ein "unnachgiebiges Hindernis darstellen, durch ihre Form tief in die Fahrzeugstruktur eindringen und somit häufig schwere Verletzungen verursachen".

Die Nähe der Bepflanzung zur Straße sei, so der Landrat in seinem Schreiben, auch für die Bäume ein "Extremstandort", da es "für die Wurzeln aufgrund des Straßenkörpers und der landwirtschaftlichen Nutzung an Entwicklungsmöglichkeiten mangelt". Eine Nachpflanzung in der bestehenden Flucht der Allee würde zudem nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der schlechten Standortbedingungen langfristig dazu führen, dass sich "ein Kümmerwuchs" wiederholen würde, den man auch an den vor rund vierzig Jahren gepflanzten Linden erkenne. Zudem würden die zu erwartenden Verletzungen am Stammfuß der Bäume einen erneuten Befall mit Pilzen, unter anderem dem Brandkrustenpilz, begünstigen.

Landrat Bayerstorfer betont, dass auf sein Bestreben hin für den Erhalt der Allee 2017 rund 25 000 Euro und im Frühjahr 2019 rund 8000 Euro für die Pflege der Lindenallee investiert worden seien. Der Landkreis werde alle privaten Initiativen zur Nachpflanzung unterstützen, "sofern sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen". Zudem appelliert Bayerstorfer an alle Eigentümer, sich mit der Liegenschaftsverwaltung des Landkreises für eine Lösung in Verbindung zu setzen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: