Coronasituation in Erding:Öffnung mit Auflagen

Inzidenzwert von 47,8 erlaubt mehr Freiheiten im allgemeinen Leben

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat für den Landkreis Erding für Sonntag einen Inzidenzwert von 47,8 und damit von unter 50 festgestellt, wie das Landratsamt mitteilt. Damit gelten ab dem Montag, 8. März, folgende Regeln für den Landkreis Erding, wie Claudia Fiebrandt-Kirmeyer, Pressesprecherin am Landratsamt, schreibt:

Private Zusammenkünfte sind mit eigenem Haushalt sowie mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Buchhandlungen werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen. Ab 800 Quadratmeter darf nur ein Kunden je 20 Quadratmeter ins Geschäft. Unter gleichen Voraussetzungen dürfen Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder öffnen. Die Personenbeschränkung gilt auch für den Einzelhandel.

Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen von Montag an wieder öffnen, kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen (maximal zehn Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen möglich.

Landrat Martin Bayerstorfer begrüßt die Öffnungen und wünscht allen Händlern und Betreibern von Museen, Bibliotheken und Galerien einen guten Start: "Die Öffnung des Einzelhandels dort wo es möglich ist, ist richtig und wichtig. Dennoch appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin gültigen Regeln und Bestimmungen einzuhalten".

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