Christkindlmarkt:Wurstbrater geht leer aus

Gericht weist Schadenersatzklage über 50 000 Euro ab

Von Florian Tempel, Erding

Im Streit um einen am Erdinger Christkindlmarkt 2016 nicht zugelassenen Bratwurststand sind alle Schadensersatzforderungen des Budenbetreibers vom Landgericht Landshut abgewiesen worden. Der Erdinger Grillbudenbesitzer Sascha Schmid wollte 50 000 Euro vom Verschönerungsvereins Erding, der seit vielen Jahren den Christkindlmarkt ausrichtet. Im Endurteil des Landgericht Landshut wird ausgeführt, dass der Kläger gar keine "Anspruchsgrundlage" für Schadenersatz habe. Nebenbei bemängelte das Gericht aber auch, es gebe keine Belege dafür, dass dem Grillbudenbetreiber tatsächlich der enorme Betrag von 50 000 Euro entgangen sei, weil er nicht auf dem Erdinger Christkindlmarkt präsent war.

Der Vorsitzende des Verschönerungsvereins, Fritz Steinberger, reagierte erleichtert auf das Urteil. Der ehemalige Zweite Bürgermeister von Erding und Dritte Landrat sowie Kreisvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt hätte als Vereinsvorsitzender mit seinem persönlichen Vermögen gehaftet, wenn das Gericht dem Kläger Schadenersatz zugebilligt hätte. Der Grillbudenbetreiber hat sich laut Steinbergers Angaben auch in diesem Jahr um einen Standplatz beworben, aber wieder keinen bekommen. Für den Christkindlmarkt 2017 seien die Plätze nun aber nach einem vielschichtigen Punktesystem vergeben worden, das sich an die Vergabesysteme für die Christkindlmärkte in München und Landshut anlehne, so Steinberger. Die Bewerber würden nach verschiedenen Kriterien ausgesucht, bei denen unter anderem soziale, ökologische und optische Aspekte der Budengestaltung eine Rolle spielten.

Als sich Sascha Schmid 2016 um einen Platz für seine Schwenkgrillbude bewarb, gab es das Punktesystem noch nicht. Mit einer einstweiligen Verfügung hatte er deshalb bei demselben Richter, der nun das Endurteil sprach, zunächst Erfolg. Der Richter erklärte im Verfahren vor einem Jahr, dass die Nichtzulassung nicht begründet war und der Verschönerungsverein Erding ihm einen Standplatz auf dem Christkindlmarkt, der bereits begonnen hatte, frei machen müsse. Mit den daraufhin angebotenen Standplätzen war Schmid aber nicht einverstanden. Sie waren ihm zu klein für seine Grillbude.

Im weiteren Verlauf legte er deshalb die Schadensersatzklage ein und blieb dabei, ihm seien 50 000 Euro entgangen. Das Gericht entschied jedoch, er habe keinen Anspruch auf nur einen einzigen Cent, erklärte Rechtsanwalt Frederic Hack, der den Verschönerungsverein vor Gericht vertreten hatte. Im Verfahren haben sich zum Beispiel gezeigt, dass dem Kläger schon die formale Zulassung für einen Imbissstand fehle. Er besitze "keine Gewerbeerlaubnis für das öffentliche Feilbieten von Würsten, Steaks und Getränken", heißt es im schriftlichen Urteil, sondern nur für "Schokofrüchte, glasierte Früchte und gebrannte Mandeln oder als Veranstalter von Zauberkünststücken, Büchsenwerfen etc." Das Gericht sah es auch nicht als erwiesen an, das er von Steinberger aus persönlichem Widerwillen nicht zugelassen worden sei. Letztlich war es bereits aus formalen Gründen nicht mehr nötig, die wirkliche Schadenshöhe festzustellen. Die behaupteten und durch nichts belegten 50 000 Euro nannte der Richter allerdings einen "inhaltsleeren Vortrag".

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