Amtsgericht ErdingBundespolizist bestreitet Strafvereitelung

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Das Gebäude des Amtsgerichts Erding an der Münchener Straße.
Das Gebäude des Amtsgerichts Erding an der Münchener Straße. Stephan Görlich
  • Ein Bundespolizist steht vor dem Amtsgericht Erding wegen Strafvereitelung, weil er in einem WhatsApp-Chat behauptete, einen Passagier mit gefälschtem Ausweis durchgelassen zu haben.
  • Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und erklärt, er habe seinen Kollegen nur veräppeln wollen - die Situation habe nie stattgefunden.
  • Als einziges Beweismittel liegt der WhatsApp-Chat vor, die Verhandlung wurde vertagt, um den befreundeten Kollegen als Zeugen zu hören.
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Ein als Scherz gemeinter WhatsApp‑Chat hat einen Mann vor das Amtsgericht Erding gebracht.

Von Regina Bluhme, Erding

Hat ein Bundespolizist bei einer Passkontrolle am Flughafen  München bewusst einen Passagier mit gefälschtem Ausweis weiterreisen lassen? Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll es sich so im Februar 2024 ereignet haben. Der Bundespolizist stand jetzt wegen Strafvereitelung im Amt vor Richter Björn Schindler. Er bestreitet die Vorwürfe. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Ein Whatsapp-Chat mit einem  befreundeten Kollegen hat den Bundespolizisten vor das Amtsgericht Erding gebracht. Wie im Sitzungssaal geschildert wurde, schrieb der Beamte darin seinem „Bro“, dass während seines damaligen Dienstes das Kontrollgerät beim Ausweis eines Passagiers „Blau“ angezeigt und damit eine Fälschung signalisiert habe. Er habe den Mann – seiner Ansicht nach ein Grieche auf dem Weg in die USA  – aber nicht aufgehalten. Wie dem weiteren Chat zu entnehmen sei, sei er nicht tätig geworden, „weil er sich den Arbeitsaufwand ersparen wollte“, so der Staatsanwalt.

Der private Chat wäre vermutlich nie aufgekommen,  wenn nicht der Kollege des Angeklagten ein paar Monate später wegen rechtsextremistischer türkischer Symbole ins Visier von polizeilichen Ermittlungen geraten wäre. Im Zuge der Auswertung dessen Mobiltelefons stießen die Ermittler auf die Chatnachrichten seines Freundes.

Der Angeklagte, flankiert von einem Verteidiger und einer Verteidigerin, erklärte zu Beginn der Verhandlung, ihm sei „die gesamte Situation sehr unangenehm“ und ihm tue alles sehr leid. Die Vorwürfe wies er zurück. In dem Chatverlauf habe er eine Situation dargestellt, die so nicht stattgefunden habe. Zu keiner Zeit habe er die Verfolgung einer Straftat behindert, er habe vielmehr seinen Kumpel auf den Arm nehmen wollen.

Es sei ein wenig Angeberei dabei gewesen, es sollte witzig sein, ergänzte der Verteidiger. Allerdings sei dem Angeklagten bald klar geworden, dass der Chat doch nicht so lustig sei. Zwei Stunden danach bat er seinen „Bro“ um Rückruf. Im anschließenden Telefonat habe er auf Nachfrage des Freundes erklärt, dass er ihn nur veräppelt habe, so die Verteidigerin.

Als einziges Beweismittel bleibt der Chat

Wie sich in der Verhandlung zeigte, ergaben die Ermittlungen, dass zeitlich passend zum Dienst des Angeklagten zwei Passagiere mit griechisch-klingenden Namen auf der Liste der kontrollierten Personen auftauchen. Aber ob es sich tatsächlich um Griechen handelte und wie es um die Echtheit ihrer Pässe bestellt war, dazu konnten in der Verhandlung keine beweiskräftigen Anhaltspunkte geliefert werden. Die ermittelnden Beamten wollten dennoch nicht ausschließen, dass an den Vorwürfen „was dran sei könnte“, wie es einer der beiden im Zeugenstand formulierte.

Letztlich blieb als einziges Beweismittel nur der Chat mit dem Freund. Der habe inzwischen eine neue Arbeitsstelle angetreten, sei jedoch bereit, auszusagen, so der Angeklagte. Richter Björn Schindler kündigte an, den Freund vor der Urteilsfindung anhören zu wollen. Die Verhandlung wurde daraufhin um eine Woche vertagt.

Auf den Angeklagten, der inzwischen an seiner Stammdienststelle in einem anderen Landkreis arbeitet, wartet zudem ein Disziplinarverfahren. Das ist bis zur Urteilsverkündung ausgesetzt.

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