Bürgermeister Ranft stimmt ebenfalls dagegen:Bauherr scheitert mit Voranfrage

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Nach Meinung des Architekten Franz Pezold kommt man auch ohne Bebauungsplan aus. (Foto: Renate Schmidt)

Der Gemeinderat Wartenberg beschließt mehrheitlich, für zwei Mehrfamilienhäuser einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit will das Gremium eine Genehmigung nach Paragraf 34 im Innenbereich verhindern

Von Gerhard Wilhelm, Wartenberg

Der Gemeinderat Wartenberg hat mit großer Mehrheit von 12:5 Stimmen beschlossen, für ein innerörtliches Baugrundstück an der Robert-Weise-Straße am Ortsrand einen Bebauungsplan aufzustellen. Dem Wunsch eines Bauträgers, dort zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches zu errichten, wurde damit ein Absage erteilt. Dieser Paragraf erlaubt eine innerörtliche Bebauung, wenn kein Bebauungsplan vorliegt, wenn sich das Vorhaben an Bauten in der Umgebung orientiert. Mit dem beschlossenen Bebauungsplan sollen nun unter anderem Details wie Gebäudelage, First- und Traufhöhen oder Zufahrt geregelt werden. Bürgermeister Manfred Ranft hatte sich gegen eine Aufstellung ausgesprochen. "Da haben wir mal einen Bauherren, der schon im Vorfeld in den Dialog mit der Gemeinde tritt und alle Wünsche in den Bauantrag einarbeiten will, und dann erstellen wir einen Bebauungsplan. Das kostet ihn Geld und Zeit."

Bereits in der Februarsitzung hatte sich diese Entscheidung abgezeichnet. Auf der Tagesordnung stand eine Bauvoranfrage für zwei Mehrfamilienhäuser am Ortsrand an der Ecke Robert-Weise-Straße/Moosburger Straße. Laut Bauträger wird Paragraf 34 erfüllt. Auch das Landratsamt habe sich damit einverstanden gezeigt und als Vergleich die Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Moosburger Straße herangezogen, wo ebenfalls so ähnlich wie geplant gebaut worden sei. In der Sitzung wurde aber schnell klar, dass sich wegen der dann "zu dichten Bebauung, die nicht dem Ortsbild entspreche", keine Mehrheit finden würde. Daraufhin wurde Architekt Franz Pezold beauftragt zu prüfen, was an der Stelle planerisch möglich sei.

Laut Pezold sollen die zwei geplanten Wohnhäuser zwei Normal- und ein Dachgeschoss haben, wie die Häuser im Baugebiet Moosburger Straße. An der Robert-Weise-Straße seien die Gebäude jedoch niedriger. Die geplanten Gebäude würden sich deutlich abheben und nicht mit dem vorhandenen Straßenbild harmonieren. Zum Baugebiet Moosburger Straße bestehe wegen des Höhensprungs aber kein Bezug. Die Wohnanlage würde auf jeden Fall deutlich aus der Umgebung herausstechen. Er empfehle, nicht nur die Firsthöhe sondern auch die Traufwandhöhe mit Bezug auf die vorhandene Umgebung zu begrenzen.

Entlang der Moosburger Straße stehe zudem an der Böschung zum Baugrundstück eine 50 Meter lange Baumreihe mit rund 15 Meter hohen Bäume. "Sie sind raumbildend, prägen das Ortsbild und sind aus städtebaulichen und ökologischen Gründen erhaltenswert", sagte Pezold. Allerdings stehen sie auf einem öffentlichen Straßengrundstück. Die geplante Tiefgaragenzufahrt würde diese Reihe aber teilen. Bei den Häusern würde nur das südliche Gebäude den Bäumen nahe kommen. Pezold schlug vor, die Tiefgaragenzufahrt so weit wie möglich nach Norden zu rücken, damit ein möglichst langer, zusammenhängender Gehölzabschnitt bestehen bleibe und einen Mindestabstand zwischen Gebäuden und Baumkronen vorzuschreiben. "Das Grundstück soll sehr dicht bebaut werden. Wenn auch die beiden Wohnhäuser nur 550 Quadratmeter Grundfläche aufweisen, nimmt die Bebauung insgesamt 1250 bis 1300 Quadratmeter Grundfläche ein inklusive Terrassen, Wege und Stellplätze." Das liege damit etwas über der Grundflächenzahl von 0,4, aber das sei in heute geplanten Neubaugebieten auch nicht unüblich.

Vieles habe der Bauherr bereits in seinen Planungen aufgenommen, er habe zudem weiteres Entgegenkommen signalisiert, sagte Pezold. Nach Meinung des Architekten komme man auch ohne Bebauungsplan aus, wenn alle Punkte in den Bauantrag eingearbeitet würden. Auch Bürgermeister Ranft sah dies so. Nicht aber die meisten Gemeinderäte. Sie machten sich Sorgen über eventuelle Verschattungen von bestehenden Nachbarhäuser, dass dort alles zu dicht dann verbaut sei. Der Vorschlag von Michael Gruber (SPD) dass man mit einem Bebauungsplan doch dann gleich ein größeres Gebiet überplanen soll, um überall Rechtssicherheit zu erhalten und nicht nur Baurecht nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches, fand dann aber kaum Unterstützer, da dies zuletzt auch den Eingriff in bestehende Gebäude bedeutet hätte. Zudem könnten dann die Kosten für den Bebauungsplan nicht mehr umgelegt werden. Die geschätzten 3000 Euro für den beschlossenen Plan soll der Bauherr nämlich jetzt zahlen.

© SZ vom 13.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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