Brief aus dem Ministerium:Regelung bleibt für verkaufsoffene Sonntage

Nur wenn es einen Anlass gibt, können Geschäfte auch sonntags aufsperren. Und das auch nur höchstens vier Mal im Jahr.

Es wird bei der Regelung bleiben, dass an vier Sonntagen im Jahr die Geschäfte in der Erdinger Innenstadt aufmachen dürfen - aber nur wenn es dazu auch einen Anlass gibt. OB Max Gotz (CSU) gab bei der Sitzung des Stadtrates bekannt, dass dies das bayerische Wirtschaftsministerium in einem Schreiben an den Gemeinde- und Städtetag bestätigt hatte. Vertreter des Einzelhandels hatten gefordert, dass die Forderung nach einem Anlass für einen Marktsonntag wegfallen solle, dies ist nun aber nicht der Fall. Gotz äußerte sich zufrieden mit dieser Entscheidung. Auch in Erding finden verkaufsoffene Marktsonntage mittlerweile nur statt, wenn gleichzeitig auch andere Veranstaltungen stattfinden, die großes Publikum anziehen sollen. Dazu zählen Vorführungen von Rettungsorganisationen, besondere Themenmärkte, Oldtimer-Ausstellungen und anderes. Ein völliger Wegfall der Forderung nach einem Anlass für einen Marktsonntag sei verfassungswidrig, zitierte Gotz.

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