Süddeutsche Zeitung

Archäologie:Teure Fundstücke

Novelle des Denkmalschutzgesetzes soll Bauherren bei Bodenfunden entlasten, der Archäologische Verein Erding begrüßt die Änderung.

Von Thomas Daller, Erding

Der Archäologische Verein Erding (AVE) freut sich über die Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, die der Landtag vergangene Woche beschlossen hat und die zum 1. Juli in Kraft treten soll. Denn der AVE hat sich mit einer Unterschriftensammlung bereits bei der Beratung zu Wort gemeldet und wurde sowohl von Staatsminister Markus Blume als auch bei den Lesungen im Vorfeld gehört. Der AVE hatte dabei das Veranlasserprinzip moniert. Es sieht vor, dass Grundstückseigentümer bei Bauprojekten die Grabungskosten tragen müssen, wenn dort archäologische Funde zum Vorschein kommen.

Das umfasst die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und die Dokumentation. Die Kosten erreichen schnell fünfstellige Beträge und sind kaum kalkulierbar. Das führt oft zu großem Unmut und die Akzeptanz staatlicher Bodendenkmalpflege schwindet.

Weil archäologische Funde bei Bauprojekten in Erding sehr häufig sind, hat sich der AVE mit einer Unterschriftenliste dafür eingesetzt, dies zu ändern. Nun kommt Bewegung in die Sache. Harald Krause, Leiter des Museums Erding und selbst Archäologe, erläutert, dass diese "Zumutbarkeitsgrenze" zwar noch nicht in der Gesetzesnovelle enthalten sei, aber in die Ausführungsbestimmungen im Vollzug einfließen solle. Bislang galt die Regelung, dass Kosten in Höhe von 15 Prozent der Investitionssumme für den Bauherren zumutbar seien. "Bei der ersten Lesung im Januar als auch vor dem Wissenschaftsausschuss im März hieß es, dass man sich künftig acht Prozent vorstellen könne", sagte Krause. "Blume hat gesagt, er hält Wort und er wird Mittel und Wege dafür finden. Das war ein starkes Signal des Staatsministers. Ich bin sehr zuversichtlich."

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