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Blutentnahme bei Fahrer:Cannabispatienten gelten als fahruntauglich

Bei manchen Erkrankungen oder chronischen Schmerzen erhält man mittlerweile Cannabis auf Rezept. Doch die Fahrtauglichkeit hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Deswegen hat ein 19-jähriger Autofahrer, der in der Münchener Straße kontrolliert wurde, nun ein Problem. Die Polizei ordnete eine Blutentnahme an. Nach positivem Ergebnis ist ein einmonatiges Fahrverbot mit einem empfindlichen Bußgeld und Punkten zu erwarten.

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SZ vom 16.02.2018 / SZ
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