Berglern:Zu scharf auf Wild

HUNDEHALSBAND MIT INTEGRIERTER LEINE

Dobermänner müssen in Berglern künftig so lange an der Leine geführt werden, bis sie eine der rot markierten Freilaufzonen erreicht haben.

(Foto: dpa)

Berglern beschließt eine generelle Leinenpflicht für alle großen Hunde. Die Vierbeiner sollen nur noch in ausgewiesenen Zonen frei herumlaufen dürfen

Von Wolfgang Schmidt, Berglern

Herrchen und Frauchen von Spitz, Dackel oder Chihuahua sind fein raus, sie dürfen ihre Vierbeiner weiterhin frei herum laufen lassen. Wer aber eher auf Hunde von größerer Statur steht, der könnte in Berglern demnächst ein Problem mit seinen alten Gewohnheiten bekommen. Denn diese Großhunde - und Kampfhunde schon gleich gar - gehören an die Leine und dürfen ihren freien Lauf nur noch in eigens ausgewiesenen Flächen rund um Berglern haben. Das hat der Gemeinderat am Donnerstagabend gegen eine Stimme beschlossen und seine bestehende Satzung modifiziert.

Dem Akt vorausgegangen waren einige Gespräche zwischen Bürgermeister Simon Oberhofer (FWG) und der Jägerschaft, der die Hunde ein Dorn im Auge sind. Diese, so die Waidmänner, würden regelrecht Jagd auf das Wild machen, das dann in seiner Not auf und über die Straße laufe und somit auch für Autofahrer zur großen Gefahr werde. Niederlern mit seiner Nähe zur Staatsstraße gilt den Jägern als besonders problematisch. Unter die Leinenpflicht fallen alle Hunde mit einer Mindestschulterhöhe von 50 Zentimetern und generell gewisse Arten, die in der Satzung auch explizit aufgeführt sind, als da wären: Schäferhunde, Boxer, Dobermänner und Deutsche Doggen. Für sie gilt die Leinenpflicht in allen öffentlichen Einrichtungen und Grünanlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen - und zwar ständig. Nach dem Erreichen der rot markierten Zonen dürfen sie dann aber "ihrem Bewegungsbedürfnis ausreichend Rechnung tragen", wie es in der Satzung heißt.

Für Kampfhunde fällt die neue Fassung noch einen Tick schärfer aus, sie müssen generell an die Kandare genommen werden. Aber selbst das reicht bei dieser Spezies noch nicht aus. Wer einen Kampfhund an der Leine hat, muss jederzeit in der Lage sein, das Tier zu beherrschen - sonst ist laut Satzung eine Geldstrafe fällig.

Nur nützt die schönste Satzung nichts, wenn sie keiner kennt. Sie wird deswegen im Internetauftritt der Gemeinde aufscheinen und auch über das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde publik gemacht werden. Weil Oberhofer aber die Befürchtung hegte, dieses Organ könne vom Briefkasten ohne Umwege seinen Platz im Papierkorb finden, wird wohl ein eigener Flyer konzipiert werden. "Der fällt mehr auf", sagte der Bürgermeister. Maresa Wimmer (FWG) schlug vor, die Hundesteuerbescheide zu nutzen, so die Besitzer großer Hunde zu ermitteln und diese direkt anzuschreiben. Das wird wohl nicht passieren, aber jeder, der in Berglern künftig einen Hund anmeldet, bekommt den Leitfaden ausgehändigt. Um aber ganz sicher zu gehen, drang Elisabeth Bauer (PUB) darauf, an den entsprechenden Korridoren Hinweisschilder aufzustellen. Und zwar gleich von Anfang an - "wenn schon, denn schon", sagte Bauer zu Oberhofer, der den Hundebesitzern eine Übergangsphase gestattet hätte.

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