Süddeutsche Zeitung

Berglern:Strenge Auflagen für Hundehalter in Berglern

Von Philipp Schmitt, Berglern

Der Gemeinderat von Berglern hat während der jüngsten Sitzung einstimmig eine modifizierte Fassung der Hundehaltungsverordnung beschlossen; Hundehalter müssen nun mit einer strikteren Anleinpflicht für größere Hunde und so genannte Kampfhunde rechnen. "Wir wollen mit der neuen Verordnung niemanden gängeln und an die Vernunft der Hundehalter appellieren", sagte Bürgermeister Simon Oberhofer (FWG) dazu. Oberhofer sagte, dass es in den vergangenen Monaten in der Gemeinde einige unschöne Vorfälle mit frei laufenden Hunden gegeben habe. So seien zum Beispiel Katzen von Hunden gebissen worden, Jäger hätten sich über von Hunden gehetzte und getötete Rehe beklagt. Dem Bürgermeister zufolge seien durch die verschärften Regeln die "überwiegend vernünftigen Hundebesitzer" nicht betroffen. Die Gemeinde wolle durch die strikteren Vorschriften aber ein Zeichen setzen und sicher stellen, dass größere Hunde und Kampfhunde aufgrund der ständigen Anleinpflicht auf öffentlichen Anlagen, Straßen, Wegen und Plätzen anderen Tieren und vor allem Menschen nicht gefährlich werden können.

Die neue Hundeverordnung schreibt vor, dass große Hunde nur von Personen geleitet werden dürfen, die jederzeit in der Lage sind, das Tier körperlich zu beherrschen. Kampfhunde und große Hunde müssen an einer reißfesten Leine angeleint werden, die drei Meter nicht überschreiten darf. Als große Hunde gelten erwachsene Schäferhunde, Boxer, Dobermänner und Deutsche Doggen, sowie andere großgewachsene Vierbeiner, deren Schulterhöhe mindestens 50 Zentimeter beträgt. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Wobei Oberhofer die neue Hundeverordnung eher als "moralischen Hinweis" an die Hundebesitzer sieht, denn Kontrolleure wird die Gemeinde nicht einsetzen.

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Quelle:
SZ vom 28.09.2015
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