Berglern:Die Chancen steigen

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Ein von der Gemeinde Berglern in Auftrag gegebenes Gutachten stellt fest, dass der Flussregenpfeifer auch auf der neuen Fläche siedeln kann. Die Naturschutzbehörde hatte zuvor wegen der Lage des Habitats Bedenken geäußert

Von Philipp Schmitt, Berglern

Der Gemeinderat Berglern hat die Voraussetzung für den Bau des "Bürger-Photovoltaik-Kraftwerks Berglern" geschaffen und die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für das "Sondergebiet Photovoltaik" einstimmig beschlossen. Bürgermeister Simon Oberhofer (FW) und Architekt Franz Pezold sehen die Realisierungschancen des Projekts mit Zuversicht, nachdem das Münchner Büro "H2" ein neues Gutachten erstellt hat. Noch im September musste der Beschluss verschoben werden - die Höhere Naturschutzbehörde hatte Bedenken zu den geplanten Maßnahmen für den Flussregenpfeifer.

Gutachter Ullrich Heckes hat im Auftrag der Gemeinde die relevanten Fragen des europäischen Gebiets- und Artenschutzes im Hinblick auf die von der Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme im September befürchteten erheblichen Beeinträchtigungen des Flussregenpfeifers bearbeitet. Im Ergebnis stellte er fest, dass "insgesamt auch die in den Ostteil verlagerte Maßnahme geeignet erscheint", um dort "Habitate und Brutmöglichkeiten für den Flussregenpfeifer zur Verfügung zu stellen". Damit basiere der neue FNP auf den fundierten Aussagen des Gutachters. Er sei genehmigungsfähig und könne im Landratsamt eingereicht werden, sagte Architekt Pezold.

Für Bedenken der Regierung von Oberbayern hatte im September der neue Standort für den Flussregenpfeifer gesorgt, denn die von den Naturschutzbehörden bereits als geeignet eingestufte und akzeptierte Maßnahme auf dem westlichen Grundstücksteil war in der neuen Planung auf die östliche Teilfläche verlegt worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Flächentausch für das Ersatzhabitat des Flussregenpfeifers die Wirksamkeit der Maßnahmen beeinträchtigen könne, weil der neue Standort unter einer Hochspannungsleitung und an einem Feldweg liege und die Vögel dadurch von Strom und Menschen gestört werden könnten. Zudem seien dort die Grundwasserverhältnisse zu prüfen.

Der Gutachter sah durch die geplanten Veränderungen keine unlösbaren Konflikte zwischen der geplanten Photovoltaikanlage und dem Vogelschutzgebiet "Nördliches Erdinger Moos". Die Naturschutzbehörde hatte die Lage des Habitats "Flussregenpfeifer" unter der Hochspannungsleitung deshalb als problematisch angesehen, weil fachlich bekannt sei, dass Vogelarten die Nähe der Stromleitungen bei der Ansiedelung mieden. Der Gutachter stellte dazu fest, dass in der Literatur nur wenige Fälle beschrieben würden, es "gibt zum Teil widersprüchliche Erkenntnisse", führte er aus. Zum Flussregenpfeifer, so der Gutachter, gebe es noch gar "keine publizierten Erkenntnisse". Das Büro "H2" habe aber den Flussregenpfeiferbestand in der näheren Umgebung untersucht. Dabei sei unweit der in der Gemeinde Berglern geplanten Maßnahme ein Flussregenpfeifer-Revier unter einer Hochspannungsleitung festgestellt worden. Der Gutachter schließt daraus, die Hochspannungsleitung in der neu positionierten Fläche sei deshalb wohl kein Problem für die Vögel.

Ebenfalls kritisch sahen die Vertreter der Höheren Naturschutzbehörde die vorgesehene Lage der Arrondierungsfläche an einem Feldweg, was zu einem ungewünschten Betreten des Areals durch Spaziergänger oder durch freilaufende Hunde führen könnte. Hierzu stellte der Gutachter fest, dass "der angesprochene Feldweg, blind endet, ausschließlich von den bewirtschaftenden Landwirten genutzt wird und dort nur ausnahmsweise auch Jäger angetroffen" würden. Ergo sei eine Störung der Flussregenpfeifer nicht zu erwarten.

Darüber hinaus hatte die Regierung von Oberbayern darauf hin gewiesen, dass die Funktionalität der geplanten "artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme" zum Vogelschutz im Jahresverlauf eng mit dem jeweiligen Grundwasserstand verbunden sei. Die im Flächennutzungsplan geplante Verlegung des Habitats könne hier negative Auswirkungen haben. Gutachter Heckes teilte dazu mit, dass der sommerliche Grundwasserstand im neuen Schutzgebiet tatsächlich etwas niedriger sei als im ursprünglich geplanten Schutzareal. Dem Gutachter zufolge könnten durch diverse Maßnahmen, wie beispielsweise dem Schaffen von bis zu drei Metern breiten Kleingewässern, dort trotzdem gute Lebensbedingungen für den Flussregenpfeifer geschaffen werden.

© SZ vom 23.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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