Süddeutsche Zeitung

Berglern:Der Flussregenpfeifer steht wieder im Weg

Die Bezirksregierung verlangt in Sachen Photovoltaikanlage von Berglern ein weiteres Gutachten zum Vogelschutz

Von Philipp Schmitt, Berglern

Der Optimismus der Investoren und des Berglerner Gemeinderats, beim erneuten Anlauf auf ein Bürger-Photovoltaik-Kraftwerk in Mitterlern durchstarten zu können, hat einen kräftigen Dämpfer erhalten. Es müssen noch offene Fragen zum Vogelschutzgebiet "Nördliches Erdinger Moos" und zur Schutzfläche für den Flussregenpfeifer geklärt werden, weshalb sich die vom Gemeinderat geplante 13. Flächennutzungsplanänderung als Voraussetzung für die weiteren Vorhaben noch verzögert. Bei der jüngsten Gemeinderatsitzung wurde Bürgermeister Simon Oberhofer (FW) einstimmig beauftragt, sich um ein von der Höheren Naturschutzbehörde gefordertes Gutachten und die nach der Modifizierung des Plans erneute Auslegung kümmern.

Die Bedenken der Bezirksregierung zur geplanten Lage des Flussregenpfeifergebiets hat den Fahrplan der Gemeinde durcheinander gewirbelt. Durch die geplanten Veränderungen befürchten die Vertreter der Höheren Naturschutzbehörde Auswirkungen der Photovoltaikanlage auf das Vogelschutzgebiet "Nördliches Erdinger Moos": "Wir sollten diesen Punkt untersuchen lassen", riet Planer Franz Pezold.

Gutachter werden eingeschaltet

Die höhere Naturschutzbehörde hatte kritisiert, dass im Hinblick auf das geplante "Habitat Flussregenpfeifer" als artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme, die für den Flussregenpfeifer vorgesehene Kernfläche zum Teil unter einer Hochspannungsleitung liegen würde. Ein Gutachter müsse deshalb prüfen, ob die neue Fläche für den Flussregenpfeifer geeignet wäre. Es sei nämlich fachlich bekannt, dass Vogelarten die unmittelbare Nähe von Hochspannungsleitungen meiden und dies auch auf das Ansiedelungsverhalten des Flussregenpfeifers zutreffen könnte, womit die geplante artenschutzrechtliche Maßnahme auf der vorgesehenen Fläche im "Habitat Flussregenpfeifer" nicht geeignet wäre.

Ebenfalls kritisch sah die Höhere Naturschutzbehörde in der Stellungnahme zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) die vorgesehene Lage der Arrondierungsfläche an einem Feldweg. Es sei vom Gutachter zu untersuchen, ob es durch diese unmittelbare Nähe der Vogelschutzfläche zum Feldweg zur Störung der Ansiedelung der Flussregenpfeifer durch das ungewünschte Betreten des Areals durch Spaziergänger oder durch freilaufende Hunde kommen könnte.

Plan wird neu ausgelegt

Zudem hat die Regierung von Oberbayern darauf hin gewiesen, dass die Funktionalität der geplanten "artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme" zum Vogelschutz im Jahresverlauf eng mit dem jeweiligen Grundwasserstand verbunden sei. Die in der vorgesehenen Änderung des FNP geplante Veränderung der Lage des Habitats für den Flussregenpfeifer habe aber Auswirkungen auf eine vom Büro "Grünplan" erstellte Prognose zur Funktionsfähigkeit der geplanten Wasserflächen.

Auch hierzu verlangt die Behörde deshalb von der Gemeinde noch ein Fachgutachten. Die Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dass die von der Behörde geforderten Gutachten in Auftrag gegeben werden und der Plan in angepasster Fassung erneut ausgelegt werden soll.

Bund Naturschutz äußert Kritik

Ebenfalls kritisch hatte sich die Kreisgruppe des Bund Naturschutz Bayern (BN) geäußert und auf unvereinbare Konflikte der Planung mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt im Vogelschutzgebiet "Nördliches Erdinger Moos" hingewiesen. Der BN sah in der Planung der Gemeinde "erhebliche rechtliche Mängel im europäischen Naturschutzrecht, sowie nicht ausreichend berücksichtigte Eingriffe in Natur und Landschaft".

Es würden sich laut BN durch die Photovoltaikanlage erhebliche Eingriffe in die Verbotstatbestände des europäischen Artenschutzrechtes ergeben, hieß es in der Stellungnahme. Dem BN zufolge sei das Vorhaben deshalb "rechtswidrig und nicht genehmigungsfähig". Der Gemeinderat nahm diese Stellungnahme lediglich zur Kenntnis, eine Planänderung wurde nicht veranlasst, sondern auf eine frühere Stellungnahme der Gemeinde hingewiesen.

Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt war mit der Planung aus naturschutzfachlicher Sicht einverstanden.

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SZ vom 06.10.2015
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