Berglern:Der Flussregenpfeifer kommt an erster Stelle

Um ein brütendes Vogelpärchen nicht zu stören, muss ein geplantes Fotovoltaik-Kraftwerk in Berglern viele Auflagen erfüllen

Die Gemeinde Berglern strebt eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien an ("100 Prozent EE"). Im Gemeindegebiet soll deshalb zukünftig so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, wie dort durchschnittlich verbraucht wird. Derzeit liegt der Versorgungsgrad aber nur bei 27 Prozent des Stromverbrauchs, wie im aktuellen Energieatlas des Landkreises ausgewiesen wird. Den Löwenanteil (2092 der 2306 Megawattstunden) wird von Fotovoltaikanlagen erzeugt. Ein "Bürger-Fotovoltaik-Kraftwerk" mit einer Maximalleistung von einem Megawatt an der Gemeindeverbindungsstraße Berglern/Eitting soll bald helfen, dem Ziel ein Stück näher zu kommen.

Der Beschluss, dafür einen Bebauungsplan aufzustellen, ist nicht neu: Der Gemeinderat Berglern hat ihn schon im Juli 2011 gefasst, aber erst im September diesen Jahres den Entwurf des Architekturbüros Pezold gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Dazwischen liegt ein Streit der Gemeinde mit dem Landratsamt Erding über die notwendige 13. Änderung des Flächennutzungsplans, um das Solar-Kraftwerk realisieren zu können. Die Fläche des geplanten Bürgersolarparks befindet sich am Rande des circa 4500 Hektar umfassenden Vogelschutzgebiets "Nördliches Erdinger Moos" - darüber herrschte Konsens, damit endeten aber schon die Gemeinsamkeiten. Seit einigen Jahren brütet ein Flussregenpfeiferpärchen auf einer Konversionsfläche, und dessen Zukunft könnte durch das Vorhaben gefährdet werden, meinte das Landratsamt. Die benötigte Fläche für die aufgeständerten, feststehenden rund 7000 Solarmodule wäre 1,43 Hektar groß. Dort stand bis 2008 ein Produktionsanlage der Bayerischen-Asphaltmischwerke.

Mittlerweile habe man sich aber mit dem Landratsamt geeinigt, sagt Berglerns Bürgermeister Simon Oberhofer. Die 13. Änderung wurde am 14. September vom Landratsamt Erding genehmigt. Sie umfasst die Ausweisung eines Sondergebiets für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage und von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Die Gemeinde Berglern hat bereits eine Freiflächenfotovoltaikanlage entlang der Autobahn A 92 ausgewiesen, die seit 2012 in Betrieb ist und rund 1500 Megawatt im Jahr produziert, das Solarkraftwerk Heinrichsruh. Bei dem neuen Bürgerkraftwerk müssen nun aber umfangreiche sogenannte "Vermeidungsmaßnahmen" eingehalten werden, um den Flussregenpfeifer nicht zu gefährden. Unter anderem gibt es keine Nivellierung der Bodenoberfläche und kein Bodenauftrag, ein Mahd soll erst dann erlaubt sein, wenn die Vegetation eine Höhe von 140 Zentimeter erreicht und im Südosteck des Geltungsbereichs des beabsichtigten Bebauungsplans darf eine dreieckige Fläche von etwa 500 Quadratmeter nicht mit Modulen überstellt werden. Über alle Maßnahmen zum Schutze des Vogels muss ein Monitoring nach einem Jahr, nach drei Jahren und ab dann im Turnus von fünf Jahren, durchgeführt werden um die Wirksamkeit der Vermeidungsmaßnahmen und speziell auch der Pflege der Schutzzone zu dokumentieren und gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Maßnahmen oder auch Alternativmaßnahmen veranlassen zu können.

In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 29. November, um 19 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde, Bgm.-Strobl-Straße, werden nun die eingegangenen Stellungnahmen bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes behandelt.

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