Süddeutsche Zeitung

Streit mit Landrat Bayerstorfer:Jerzy Montag: "Gelebte Demokratie"

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Stephan Glaubitz' Rechtsanwalt weist Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurück

Von Florian Tempel, Erding

In dem von Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) gegen Kreisrat Stephan Glaubitz (Grüne) angestrengten Gerichtsverfahren hat Glaubitz' Rechtsanwalt Jerzy Montag nun die sogenannte Klageerwiderung vorgelegt. Auf 41 Seiten weist der frühere Bundestagsabgeordnete die gegen seinen Mandanten vorgebrachten Vorwürfe als unbegründet zurück.

In der seit Anfang Dezember 2018 vorliegenden Klageschrift heißt es, Glaubitz habe sich "in ehrenrühriger Weise über die Tätigkeit der Ausländerbehörde im Landratsamt Erding geäußert". Ziel der Klage ist, dass Glaubitz Unterlassungserklärungen abgeben, vorformulierte Richtigstellungen veröffentlichen und mehrere tausend Euro zahlen soll. Ein erster Verhandlungstermin am Landgericht Landshut ist für den 5. Februar angesetzt.

"Seit Jahren kontrovers diskutiert"

In der Klageerwiderung legt Rechtsanwalt Montag dar, dass es in dem Rechtsstreit "um die Kritik des Beklagten an der Praxis der Nichterteilung von Arbeitserlaubnissen für Asylbewerber" gehe. Bei der Erteilung solcher Arbeitserlaubnissen bestehe "ein breiter Ermessensspielraum, der in der Praxis in Bayern auch zu ganz erheblichen Unterschieden bei der Gewährung oder Versagung von Arbeitserlaubnissen führt". Wobei sich das Landratsamt Erding aber "durch eine sehr restriktive und rigide Ermessensausübung" hervorhebe. Dieser Umstand werde "in der Öffentlichkeit seit Jahren kontrovers diskutiert".

Darüberhinaus weist Montag noch auf eine weitere, politische Ebene hin: "Als gerichtsbekannt kann vorausgesetzt werden, dass die CSU im streitgegenständlichen Zeitraum über die von ihr damals allein gestellte bayerische Staatsregierung den Freistaat Bayern - also den Kläger - vertrat und seine Politik in allen Bereichen prägte. Insbesondere vertrat die CSU, die bayerische Staatsregierung und damit der Kläger in der Flüchtlings- und Migrationspolitik (. . .) eine flüchtlings- und migrationskritische Politik. Die Grünen in Bayern hingegen standen - und stehen - zur CSU und damit zur bayerischen Staatsregierung in Opposition und vertreten eine liberale, humane und flüchtlingszugewandte Flüchtlings- und Migrationspolitik. Im streitgegenständlichen Zeitraum fand in Bayern der Landtagswahlkampf statt."

"Dieser Bereich gelebter Demokratie ist zu schützen."

In den rechtlichen Ausführungen schreibt Montag, dass es sich bei Glaubitz' Kritik "um einen politischen Streit zwischen einem gewählten Volksvertreter der Opposition und der Exekutive" handle. Es gehöre "zum Kernbereich der Demokratie, in der die Opposition aufgerufen ist, die Exekutive zu kontrollieren". Und weiter: "Dieser Bereich gelebter Demokratie ist ausdrücklich vor Repressalien seitens der Exekutive und soweit wie irgend möglich vor der Gefahr gerichtlicher Auseinandersetzungen zu schützen."

Zu den Äußerungen, die Glaubitz in der Klage vorgeworfen werden - jeder kann diese in dessen Erklärung "So ist es richtig!" auf www.gruene-erding.de nachlesen -, schreibt Montag: "Es bleibt das Geheimnis des Klägers, diese Äußerung als einen Vorwurf an Mitarbeiter der Ausländerbehörde zu lesen, wonach sie unwissend und blind agierten und deren einzige Aufgabe es sei, von Flüchtlingen gestellte Anträge negativ zu verbescheiden. Auch gegenüber dem Kläger und seiner Behörde sind die Äußerungen weder beleidigend, herabwürdigend, verächtlich machend oder gar verunglimpfend."

Zum enorm hohen Streitwert, nach dem sich die Prozesskosten richten, schreibt Montag: "Der Kläger will damit den Beklagten ökonomisch in die Knie zwingen. Ein solcher Streitwert hat die Funktion, den Beklagten von einer Rechtsverteidigung abzuschrecken."

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Quelle:
SZ vom 10.01.2019
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